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Fachbereich Ehe und Familie und Anpassung an die aktuelle Organisationsstruktur

Verwaltungsverordnung vom 11. Juli 2022

Az. (1.11/A 12-25.01.3/10) 1142.15.10/62/1-2022

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Der Fachbereich Ehe und Familie, errichtet am 17.03.2009, ist wie folgt überarbeitet und der aktuellen Organisationsstruktur angepasst und wird zur Genehmigung vorgelegt:
  1. Im Bereich Pastorale Dienste des Erzbischöflichen Generalvikariats ist der Fachbereich Paare, Ehe und Familie Teil der Abteilung Pastoral in verschiedenen Lebensbereichen.
  2. In der Abteilung ist der christliche Auftrag den Menschen und ihren Lebensthemen zu dienen, fachlich, praktisch und sichtbar verortet. Dazu gehören die Verankerung einer diakonischen Pastoral, die Förderung von Engagement und eine Vernetzung von Initiativen, Wissen und deren Profilierung. Der Fachbereich Paare, Ehe und Familie versteht sich als zuverlässiger Partner in Unterstützung und Begleitung von Paaren, Ehe und Familie. Er arbeitet vernetzt in der Fachbereichskommission mit den Fachkonferenzen. Die Ehe-, Familien- und Lebensberatung ist kompetente und gefragte Anlaufstelle der Prävention und Krisenintervention im Bereich von Paaren, Ehe und Familie.
  3. Zur Umsetzung dieser Ziele hält der Fachbereich Paare, Ehe und Familie die folgenden Fachkonferenzen vor:
    3.1 Fachkonferenz Evangelisierung Paare, Ehe und Familie
    3.2 Fachkonferenz Paar-, Ehe- und Familienberatung und Familienhilfe
    3.3 Fachkonferenz Paar-, Ehe- und Familienpolitik
    3.[4] Fachkonferenz Paar-, Ehe- und Familienbildung
  4. Die Abteilungsleitung schlägt für jede Fachkonferenz eine Leiterin/ einen Leiter vor. Gemeinsam mit der jeweiligen Leitung der Fachkonferenz werden die Bereiche festgelegt, aus denen Mitarbeiterinnen für die Fachkonferenz gewonnen werden. Für die personelle Zusammensetzung der Fachkonferenz ist die Leitung der Fachkonferenz verantwortlich. Die Leitung und die Mitarbeiterinnen der Fachkonferenzen erhalten ein Einladungsschreiben zur Mitarbeit durch die Bereichsleitung.
    Auftrag der Fachkonferenzen ist es:
    • Resonanz- und Impulsgeber gegenüber der Fachbereichskommission zu sein,
    • Einschätzungen von gesellschaftlichen und politischen Entwicklungen an die Fachbereichskommission weiter zu leiten,
    • fachliches Bindeglied zwischen örtlicher und diözesaner Ebene zu sein,
    • ein Jahresthema des Fachbereichs mit der Fachbereichskommission zu entwickeln und in ihrem Feld umzusetzen,
    • Initiativen zu entwickeln und Akteure zu vernetzen.
  5. Die Abteilungsleitung bildet zusammen mit den Leiterinnen der Fachkonferenzen die Fachbereichskommission. Die Bereichsleitung nimmt einmal jährlich sowie nach Einladung an weiteren Sitzungen der Fachbereichskommission teil.
    Aufgabe der Fachbereichskommission ist es
    • Akteure im Bereich Paare, Ehe und Familie zu vernetzen,
    • Impulse der DBK, AKF oder anderer kirchlicher und gesellschaftlicher Organisationen zu beraten und zur weiteren Umsetzung zu sichten,
    • gemeinsam mit den Fachkonferenzen ein Jahresthema des Fachbereichs zu entwickeln,
    • Resonanzen und Impulse aus den Fachkonferenzen aufzunehmen,
    • nach Bedarf Aufträge an die Fachkonferenzen zu erteilen,
    • den Fachbereich vor dem Hintergrund der Bistumsentwicklung zu reflektieren und fortzuentwickeln,
    • Themen an die Bistumsleitung weiter zu transportieren.
  6. Diese Regelungen treten mit sofortiger Wirkung in Kraft.