Erzbistum Paderborn
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Bischofsvikar für
die Begleitung der Ruhestandsgeistlichen sowie für
gesellschaftliche und soziale Fragen. Ernennung

Dekret vom 10. März 2024

KA 2024, Nr. 35

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Hierdurch ernenne ich gemäß cann. 477 § 1 und 406 § 2 CIC mit Wirkung vom heutigen Tag
Herrn Weihbischof
Josef Holtkotte
Titularbischof von Simingi
zum
Bischofsvikar
(Vicarius episcopalis)
für die Begleitung der Ruhestandsgeistlichen
sowie
für gesellschaftliche und soziale Fragen
nach Maßgabe der cann. 476 und 479 § 2 i. V. m. §§ 1 und 3 CIC und übertrage ihm damit für diese Aufgabenbereiche alle Vollmachten, die das Recht dem Amt des Bischofsvikars zuweist, einschließlich der Vollmachten, für die nach den Bestimmungen des kirchlichen Rechts mein Spezialmandat erforderlich ist (can. 479 § 1 i. V. m. can. 134 § 3 CIC).
Ich danke Herrn Weihbischof Holtkotte für die Bereitschaft zur Fortführung dieses verantwortungsvollen Amtes und wünsche ihm für die Wahrnehmung der hiermit verbundenen Aufgaben Kraft, gutes Gelingen und Gottes reichen Segen.