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Einrichtung eines Beirats für Erwachsenenbildung und Weiterbildung der Abteilung Erwachsenenbildung
Verwaltungsverordnung vom 3. Mai 1994
#Der Beirat hat die Aufgabe, die Entwicklung der Weiterbildung in Gesellschaft und Kirche zu beobachten sowie in Fragen der Planung und Koordinierung der Bildungsarbeit wissenschaftlich sowie auch in praktischer Hinsicht zu beraten.
Die Beratung bezieht sich insbesondere auf Fragen der Profilierung der Bildungsarbeit, der Prioritätensetzung und der inhaltlichen Planung sowie der öffentlichen Wirksamkeit.
Der Beirat ist eine Einrichtung des Erzbischöflichen Generalvikariates.
Der Beirat hat bis zu 12 Mitglieder, die vom Generalvikar berufen werden. Die Vorstände des Diözesanbildungswerkes und der Vereinigung der Familienbildungsstätten können Vorschläge zur Berufung machen. Bei der Auswahl der zu berufenden Personen sollen inhaltlich Schwerpunkte der Bildungsarbeit Berücksichtigung finden.
Die Berufungen werden jeweils auf drei Jahre ausgesprochen.
Geborene Mitglieder sind der Leiter der Hauptabteilung Pastorale Dienste, der/die Leiter/Leiterinnen in der Abteilung Erwachsenenbildung und der/die Referatsleiter/Leiterinnen in Familienbildungsstätten.
Die pädagogischen Mitarbeiter können zu den Sitzungen eingeladen werden, soweit der Sachverhalt es erfordert.
Der Beirat führt seine Sitzungen etwa vierteljährlich durch. Er wählt den/die Vorsitzenden/Vorsitzende und dessen Stellvertreter/Stellvertreterin aus den eigenen Reihen.