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Kommission für kirchliche Zeitgeschichte
Statut vom 22. Juli 2021
in: KA 164 (2021) 143, Nr. 101
####Präambel
Die Kommission für kirchliche Zeitgeschichte ist ein vom Erzbischof berufenes Gremium des Erzbistums Paderborn. Sie wurde 1978 von Erzbischof Johannes Joachim Degenhardt eingerichtet, um die „politische und soziale Wirksamkeit der Katholiken im Erzbistum Paderborn im 20. Jahrhundert zu erforschen“. Damit begleitet sie aus geschichtswissenschaftlicher Perspektive die zeitgeschichtliche Entwicklung der katholischen Kirche im Erzbistum Paderborn.
„Zeitgeschichte“ bezeichnet hierbei keinen historisch fixierbaren Zeitraum oder eine abgeschlossene Epoche, sondern ist dynamisch definiert, etwa dadurch, dass es noch lebende Zeitzeugen der jeweiligen zeitgeschichtlichen Epoche gibt. Die Kommission für kirchliche Zeitgeschichte ist somit beauftragt, sich immer wieder auf neue Schwerpunkte der zeitgeschichtlichen Forschung einzulassen und sich mit den jeweils zeitgeschichtlich relevanten Themen auseinanderzusetzen.
#Artikel 1 – Aufgaben
- Die Kommission für kirchliche Zeitgeschichte dient der geschichtswissenschaftlichen Bearbeitung der zeitgeschichtlichen Entwicklung der katholischen Kirche im Erzbistum Paderborn.Dies kann u.a. geschehen in Form von
- Beratung der Bistumsleitung bei zeitgeschichtlichen Fragestellungen und Bearbeitung von deren Aufträgen;
- Beantwortung von Anfragen durch Stellen des Erzbischöflichen Generalvikariates;
- Initiierung und Begleitung von Forschungsprojekten, Veröffentlichungen, Tagungen, Ausstellungen usw.;
- Beteiligung am geschichtswissenschaftlichen Fachdiskurs.
- Die Kommission für kirchliche Zeitgeschichte agiert in wissenschaftlicher Unabhängigkeit.
Artikel 2 – Zusammensetzung
- Der Kommission gehören Personen an, die aus ihrer wissenschaftlichen Expertise und ihrer Erfahrung Gewähr bieten, einen Beitrag zur Erfüllung der Aufgaben der Kommission leisten zu können.
- Die Mitglieder werden in Abstimmung mit der Kommission durch den Erzbischof von Paderborn für je fünf Jahre in die Kommission berufen, die Wiederberufung ist möglich. In der Regel werden nur Mitglieder berufen, die nicht bereits das 75. Lebensjahr vollendet haben.
- Die Leitung des Erzbistumsarchivs gehört für die Dauer ihres Amtes der Kommission als geborenes Mitglied an.
- Die Mitgliedschaft in der Kommission endet außer durch Tod:
- durch Ablauf der Berufungszeit;
- durch schriftliche Rücktrittserklärung;
- durch Abberufung durch den Erzbischof von Paderborn aus schwerwiegendem Grund.
- Die Mitglieder der Kommission sind ehrenamtlich tätig, notwendige Auslagen werden auf Antrag durch das Erzbistum Paderborn erstattet.
Artikel 3 – Vorsitz
- Die Kommission wählt aus ihrer Mitte eine Vorsitzende oder einen Vorsitzenden sowie eine stellvertretende Vorsitzende oder einen stellvertretenden Vorsitzenden. Die Wahl bedarf der Bestätigung durch den Erzbischof von Paderborn.
- Der oder die Vorsitzende beruft die Sitzungen der Kommission ein und leitet diese.
Artikel 4 – Forschungsprojekte und Initiativen
Forschungsvorhaben, Veröffentlichungen, Tagungen und andere Initiativen müssen aufgrund einer von der Kommission erarbeiteten aussagekräftigen Projektskizze, die auch den zu erwartenden Kostenrahmen beinhaltet, vom Erzbistum Paderborn genehmigt und die erforderlichen Mittel freigegeben werden.
#Artikel 5 – Geschäftsordnung
Die Kommission kann sich eine Geschäftsordnung geben, die der Genehmigung des Erzbischofs von Paderborn bedarf.
#Artikel 6 – Inkrafttreten
Dieses Statut wird hierdurch mit Wirkung vom 1. August 2021 in Kraft gesetzt.