.
Dekanatsakten. Aufbewahrung
Hinweis
in: KA 120 (1977) 166, Nr. 250
#Es finden sich im Bestand der Pfarrarchive nicht selten Dekanatsakten; sie gehören nicht dorthin, sondern in den Archivschrank des Dechanten. Soweit sie für dessen Geschäftsführung nicht mehr benötigt werden, können sie an das Bistumsarchiv abgegeben werden. Dasselbe gilt für das Schriftgut, das jetzt nach Neuumschreibung der Dekanate freigeworden ist, oder frei wird; auf unsere Anordnung im KA 1970 unter Nr. 289 wird verwiesen.
Die Definiturakten gehören ebenfalls nicht zu den Beständen eines Pfarrarchivs. In Zweifelsfällen wolle man sich an den Bistumsarchivar wenden.