.

Gemeindeverbände. Rechnungslegung

Verwaltungsverordnung vom 20. Dezember 2016

in: KA 160 (2017) 21, Nr. 15

#
  1. Für die Aufstellung des Jahresabschlusses gemäß §§ 22 bis 26 der Haushaltsordnung für das Erzbistum Paderborn (KA 2014, Nr. 291#) sowie für die Bilanzierung und Bewertung von Vermögen und Schulden gemäß §§ 17 bis 21 der Haushaltsordnung für das Erzbistum Paderborn gelten für die Gemeindeverbände Katholischer Kirchengemeinden im Erzbistum Paderborn ab dem 01.01.2017 die deutschen handelsrechtlichen Vorschriften der §§ 238 bis 289 des Handelsgesetzbuches (HGB) einschließlich der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung.
  2. Sich hieraus noch ergebende Unklarheiten in der konkreten Praxis sind über die Fachbereichsleiter Finanzen der Gemeindeverbände gemeinschaftlich und in Abstimmung mit dem Erzbischöflichen Generalvikariat sowie dem beauftragten Wirtschaftsprüfer zu erörtern und allgemeinnützig zu lösen.

#
1 ↑ [Abgedruckt: E.2.22.]