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Dekanatsreferenten und Dekanatsreferentinnen. Dienstordnung1#

Verwaltungsverordnung vom 9. März 2012

in: KA 155 (2012) 53-54, Nr. 52

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1. Auftrag

Der Dekanatsreferent unterstützt den Dechanten in der Wahrnehmung seiner Aufgaben. Insbesondere sorgt er für die Vor- und Nachbereitung der Konferenzen, für die Unterstützung der Ehrenamtlichen (insbesondere der Pfarrgemeinderäte und Pastoralverbundsräte) und für die organisatorischen und kommunikativen Aufgaben des Dekanates (Art. 3 § 3 Dekanatsstatut).
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2. Aufgaben

Zu den Aufgaben gehören insbesondere
2.1.
Analysieren, Aufbereiten und Verbreiten wichtiger pastoraler, gesellschaftlicher und politischer Entwicklungen im Raum des Dekanates, darauf bezogene Entwicklung von Projekten und Aktivitäten des Dekanates.
2.2.
Aufbau und Pflege des internen Kommunikationsnetzes im Dekanat sowie Sorge für den internen Informationsfluss.
2.3.
Inhaltliche Vor- und Nachbereitung sowie Koordination von Konferenzen, Gremien und Tagungen des Dekanates, Geschäftsführung des Dekanatsbüros.
2.4.
Unterstützung der Ehrenamtlichen in den Pastoralen Räumen2# und Pastoralverbünden (insbesondere Vorstände der Pfarrgemeinderäte und Pastoralverbundsräte) in pastoralen Fragestellungen und Entwicklungen sowie der Gremienarbeit durch Beratung, Vermittlung und gegebenenfalls Durchführung von Qualifizierungsmaßnahmen.
2.5.
Mitarbeit in der Öffentlichkeitsarbeit und Außenvertretung des Dekanates.
2.6.
Planen, Durchführen und Auswerten besonderer pastoraler Maßnahmen, einschließlich Unterstützen diözesaner Projekte.
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3. Zusammenarbeit im Dekanat

Der Dekanatsreferent trägt dazu bei, die Pastoral im Dekanat zu koordinieren, zu qualifizieren und zu fördern. Gleichzeitig sorgt er für einen guten Austausch zwischen der diözesanen Ebene und der Ebene der pastoralen Räume bzw. Pastoralverbünde.
Zur Unterstützung der Kommunikation, für Absprachen und für Beratung im Dekanat ist eine enge Zusammenarbeit mit folgenden Personen und Gremien notwendig:
  • Referent für Jugend und Familie
  • Dekanatskatechet
  • Dekanatskirchenmusiker
  • Koordinator für Caritas im Dekanat
  • Dekanatspastoralkonferenz
  • Konferenzen der Kleriker und Laien, z.B. der Konferenz der Gemeindereferenten
  • Dekanatspastoralrat
  • Leiter der Pastoralen Räume bzw. Pastoralverbünde
  • Vorstände der Pfarrgemeinderäte
  • Verantwortliche in den Pastoralverbundsräten
  • Moderatoren für die Begleitung der Pfarrgemeinderäte und Pastoralverbundsräte
  • Vorstand des katholischen Bildungswerkes im Dekanat
  • Zuständiger Caritasverband
  • Zuständige Bildungsstätte für Erwachsenen- und Familienbildung (KBS)
  • Gemeindeverband
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4. Konferenzen

4.1.
Für die gezielte Förderung bestimmter pastoraler Felder sieht das Dekanatsstatut die Einrichtung von „Fachkonferenzen“ vor. Der Dekanatsreferent trägt im Auftrag des Dechanten die Sorge für die Errichtung und die Arbeitsfähigkeit der ihm zugeordneten Fachkonferenzen.
4.2.
Zum fachlichen Austausch und zur kollegialen Beratung in Fragen ihrer Aufgabengebiete treffen sich alle Dekanatsreferenten eines Kooperationsraumes vier- bis sechsmal im Jahr. Der Sprecher der Dechanten im Kooperationsraum beauftragt einen Dekanatsreferenten mit der Leitung dieser Treffen. Unter Angabe der Tagesordnung lädt der beauftragte Dekanatsreferent zu diesen Treffen ein. Der Sprecher der Dechanten, sowie die Abteilung Gemeinde- und Erwachsenenpastoral der Hauptabteilung Pastorale Dienste des Erzbischöflichen Generalvikariates erhalten diese Einladung zur Information. In der Regel nimmt ein Vertreter der Abteilung Gemeinde- und Erwachsenenpastoral an der Konferenz teil.
4.3.
Zur Unterstützung der Kommunikation zwischen der örtlichen und der diözesanen Ebene, zur Weiterentwicklung konzeptioneller Ansätze und zur fachlichen Weiterentwicklung nimmt jeder Dekanatsreferent einmal im Jahr an der Konferenz der Dekanatsreferenten teil, die von der Abteilung Gemeinde- und Erwachsenenpastoral der Hauptabteilung Pastorale Dienste des Erzbischöflichen Generalvikariates vorbereitet und durchgeführt wird.
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5. Fachspezifische Fortbildung

Durch fachspezifische Fortbildungen sollen die Dekanatsreferenten in die Lage versetzt werden, kompetent mit den sich ändernden Anforderungen umzugehen. Die Abteilung Gemeinde- und Erwachsenenpastoral der Hauptabteilung Pastorale Dienste des Erzbischöflichen Generalvikariates ist für die fachspezifische Fortbildung der Dekanatsreferenten verantwortlich.
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6. Rechtsstellung, Dienst- und Fachaufsicht

6.1.
Die Anstellung des Dekanatsreferenten erfolgt durch das Erzbistum Paderborn.
6.2.
Dienstvorgesetzter ist der Generalvikar. Vorgesetzter ist der Dechant des Einsatzdekanates (Dienstaufsicht).
6.3.
Die Fachaufsicht liegt beim Leiter der Abteilung Gemeinde- und Erwachsenenpastoral der Hauptabteilung Pastorale Dienste des Erzbischöflichen Generalvikariates.
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7. Sach- und Finanzausstattung

Der Dechant trägt Sorge dafür, dass für die Arbeit des Dekanatsreferenten im Rahmen des Gesamtetats des Dekanates eine angemessene Sach- und Finanzausstattung vorgesehen ist.
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8. Dienstort

Dienstort für den Dekanatsreferenten ist das Dekanatsbüro. Zur Wahrnehmung der Aufgaben sind entsprechend ausgestattete Räumlichkeiten vorgesehen.
Diese Dienstordnung tritt zum 1. April 2012 in Kraft.

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1 ↑ Personenbezeichnungen beziehen sich, soweit nicht von der Sache her ausgeschlossen, in gleicher Weise auf Männer und Frauen.