Erzbistum Paderborn
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Pastorale Regelungen für die Ausländerarbeit
Diözesangesetz vom 29. Juli 1978
in: EGV, Pastorale Regelungen, Heft 1, Salzkotten 1981
###Der Diözesan-Pastoralrat im Erzbistum Paderborn zieht mit der Verabschiedung dieser Vorlage praktische Konsequenzen für unser Bistum aus dem Beschluss der Gemeinsamen Synode der Bistümer in der Bundesrepublik Deutschland: „Die ausländischen Arbeitnehmer – eine Frage an die Kirche und die Gesellschaft“.
Hierbei sind vor allem die folgenden Grundsätze und Zielvorstellungen von Wichtigkeit:
1. Solidarität mit den ausländischen Mitbürgern
Mit dieser Vorlage stellt sich der Diözesan-Pastoralrat auf die Seite der ausländischen Mitbürger und hofft dadurch eine Verbesserung ihrer Lebenssituation in unserem Lande zu erreichen. Der Diözesan-Pastoralrat möchte einen wesentlichen Beitrag für das Miteinander aller in unserer Diözese leisten. Das könnte auch Auswirkungen auf das Zusammenleben der Menschen in unserem Lande haben.
2. Unser Begriff vom Miteinander
Die Vorlage soll mithelfen, das Miteinander zwischen ausländischen Missionen und deutschen Gemeinden zu ermöglichen und zu erleichtern. Dabei geht es darum, die Missionen so zu stärken, dass sie eigenständige Gruppen bilden, die in partnerschaftlichen Austausch mit deutschen Gemeinden treten können.
3. Ausländerarbeit als Aufgabe der Pastoral
Die Vorlage soll mithelfen, dass Pfarrgemeinden, Verbände und kirchliche Institutionen die Ausländerarbeit in unserer Diözese nicht als Randproblem der Pastoral begreifen.
4. Partnerschaftliche Zusammenarbeit von Seelsorgern und Sozialberatern
Eine Leitlinie dieser Vorlage ist die möglichst enge Zusammenarbeit von Seelsorgern und Sozialberatern in den jeweiligen Missionen. Damit die Missionen auch ihren sozialen Verpflichtungen gerecht werden, muss die Zusammenarbeit von gegenseitiger Anerkennung und Partnerschaft getragen sein; denn im konkreten Fall sind die Sorgen eines Menschen nicht teilbar.
Für die zuständigen Referate des Erzbischöflichen Generalvikariates und des Caritasverbandes im Erzbistum Paderborn e.V. ist diese Vorlage verpflichtende Arbeitsgrundlage.
Der Diözesan-Pastoralrat, der mit diesem Ausländerpapier zunächst sich selbst, der Diözesanleitung und allen Gliederungen der Paderborner Kirche eine Arbeitsgrundlage geben will, kann nicht darauf verzichten, einige politische Forderungen aus der gegenwärtigen Situation herauszustellen:
Die Ausländerpolitik darf sich in der gegenwärtigen schwierigen wirtschaftlichen Lage keinesfalls nur an den Bedürfnissen des Arbeitsmarktes orientieren. Sie muss die Vielfalt der menschlichen Probleme berücksichtigen, die aus der Hereinnahme der ausländischen Arbeitnehmer und deren Familien erwachsen. Die dadurch entstehenden Lasten müssen von allen Bevölkerungsgruppen gemeinsam getragen werden. Bei der Oberwindung dieser schwierigen Lage müssen alle mitwirken. Es sollte auch für die Ausländer aus Nicht-EG-Staaten ein rechtlicher Rahmen geschaffen werden, der ihnen eine vernünftige Zukunftsplanung ermöglicht. Dem Schutz der Familie ist ein hoher Wert beizumessen. Wir bitten die Politiker, dies bei allen Entscheidungen, auch im Bereich der Familienzusammenführung, im Bewusstsein ihrer Verantwortung zu berücksichtigen.
Die Vorschul-, Schul- und Ausbildungssituation der ausländischen Kinder und Jugendlichen bedarf vielerorts dringend einer Verbesserung. Bei Förderungsmaßnahmen zur Arbeitsplatzsicherung und Arbeitsplatzbeschaffung dürfen die ausländischen Jugendlichen nicht vergessen werden. Der Überwindung der Sprachbarrieren muss besondere Aufmerksamkeit gelten, damit eine berufliche und gesellschaftliche Integration gewährleistet wird.
#1. Struktur
- 1.1
- Arbeitsgemeinschaft ausländischer SeelsorgerDie ausländischen Seelsorger bilden eine Arbeitsgemeinschaft, die sich auf Diözesanebene mindestens einmal jährlich trifft. Die Vorbereitung und Durchführung der Treffen ist mit den Sprechern der einzelnen Nationalitätengruppen abzustimmen. Die Hauptaufgabe besteht darin, das Konzept für die Ausländerseelsorge weiterzuentwickeln. Darüber hinaus gilt folgendes:
- Zu wichtigen Fragen der Ausländerpastoral und zu nationalen Problemen können adhoc-Ausschüsse gebildet werden.
- Jährlich findet mindestens ein Treffen der Ausländerseelsorger mit den ausländischen Sozialberatern statt.
- Bei allen wichtigen Entscheidungen in der Ausländerpastoral sollen die Ausländerseelsorger mitwirken.
- 1.2
- SachausschüsseDie Pfarrgemeinden, in deren Bereich eine große Anzahl von Ausländern wohnt, sind anzuregen, Sachausschüsse für Ausländerfragen zu gründen, in denen ausländische Gemeindemitglieder paritätisch mitarbeiten. Auf der Dekanats- und Regionalebene sind überall dort Sachausschüsse zu bilden, wo nach intensiven Vorgesprächen, insbesondere mit den in der Ausländerarbeit Tätigen, eine Gründung sinnvoll ist. Damit ausländische Mitbürger in den genannten Gremien entsprechend mitarbeiten können, sollten sie von den Ausländerseelsorgern in den Missionen in geeigneter Weise vorbereitet werden.
- 1.3
- 1.4
- Kooperation mit den VerbändenDie Referate Ausländerseelsorge im Erzbischöflichen Generalvikariat und Ausländerberatung im Caritasverband für das Erzbistum Paderborn e.V. mit dem Ausländerrat werden aufgefordert, gemeinsam mit den Jugend- und Erwachsenen-Verbänden und Ausländerseelsorgern sowie den Sozialberatern eine langfristige Konzeption ihrer Zusammenarbeit zu entwickeln.
2. Ausländerseelsorger
- 2.1
- VorbereitungJeder neue ausländische Seelsorger, der aus dem Heimatland zum ersten Einsatz in die Bundesrepublik und in das Erzbistum Paderborn kommt, erhält zunächst die Möglichkeit, die deutsche Sprache zu erlernen. Wünschenswert wäre ein Praktikum in einer geeigneten deutschen Gemeinde. Bevor er selbständig arbeitet, wird er von einem Landsmann in seine neuen Aufgaben eingeführt. Die gesamte Einführungszeit sollte etwa ein halbes Jahr dauern.
- 2.2
- EinsatzVorerst wird für etwa 3000 bis 4000 ausländische Mitbürger ein hauptamtlicher Seelsorger für die entsprechende Nationalität eingesetzt. Bei dieser Richtzahl ist die Ausdehnung des jeweiligen Seelsorgebezirkes zu berücksichtigen. Auch strukturelle Gegebenheiten, z.B. Stadt/Land, sollen bei der Frage des Einsatzes des ausländischen Seelsorgers beachtet werden. Aus diesen Voraussetzungen könnte sich ergeben, dass die o.g. Richtzahl unter- oder überschritten wird. Auch die Minderheiten unter den nationalen Gruppen sollten einen zuständigen Seelsorger in der Diözese haben.
- 2.3
- Status der Missionen
- 2.4
- Vertreter für den PriesterratDie Ausländerseelsorger wählen einen Vertreter, der vom Erzbischof in den Priesterrat berufen wird.
3. Ausländische Missionen
- 3.1
- GottesdiensträumeDie Dechanten des Erzbistums werden gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass in den Schwerpunktorten der Ausländerseelsorge der Sonntags-Gottesdienst wenigstens am Samstagabend oder Sonntagvormittag zu geeigneter Zeit stattfinden kann.
- 3.2
- Finanzielle AusstattungAlle Missionen erhalten eine finanzielle Ausstattung nach einer Schlüsselzuweisung. Für die Verwaltung des Etats bedienen sich die Missionen des zuständigen Gemeindeverbandes.
- 3.3
- PersonalDer Einsatz von Mitarbeitern für andere Dienste in der Ausländerpastoral hat sich an einem Gesamtkonzept zu orientieren. Die Anzahl der Mitarbeiter soll sich nach den Erfordernissen einer wirksamen Seelsorge richten.
- 3.4
- Räumliche AusstattungJeder ausländischen Mission ist eine Mindestausstattung an Diensträumen zu gewährleisten (Sekretariat, Beratungsraum). In gewissen Ballungsgebieten sind Kommunikationszentren zu errichten, die ein entsprechendes Raumangebot gewährleisten. Die Zusammenlegung von Zentren und Diensträumen, zumindest in räumliche Nähe, ist anzustreben (s. Handreichung für Ausländerzentren vom 15.3.1976).
4. Kooperationen
- 4.1
- Katholische Organisationen und InstitutionenKatholische Organisationen und Institutionen, die Ausländer beschäftigen, sollen Sprecher der Ausländer zur Mitberatung und Mitbestimmung hinzuziehen (z.B. Mitarbeitervertretung).
- 4.2
- Pfarrverband und DekanatskonferenzDie Ausländerseelsorger sollen innerhalb ihres Bezirkes einem Pfarrverband bzw. Konveniat und einer Dekanatskonferenz zugehören. Durch diese Mitarbeit und den engen mitmenschlichen Kontakt erhalten sie die Möglichkeit, deutsche Priester zur Mitarbeit zu bewegen.
- 4.3
- Praktikum und Sprachkurse für TheologiestudentenTheologiestudenten sollen künftig auch in ausländischen Missionen ein Pastoralpraktikum ableisten können. Den Theologiestudenten wird empfohlen, sich während ihres Studiums Grundkenntnisse in einer der Sprachen ausländischer Arbeitnehmer zu erwerben.
- 4.4
- Andere ReligionsgemeinschaftenDer Diözesan-Pastoralrat empfiehlt den deutschen Pfarrgemeinden im Erzbistum, den Christen orthodoxen Glaubens sowie Anhängern des Islams und anderer Religionen Räumlichkeiten für Gottesdienste und darüber hinaus für pastorale Aufgaben zur Verfügung zu stellen.
5. Sozial- und gesellschaftspolitische Aufgaben
- 5.1
- SiedlungswerkIm Rahmen des Diözesan-Siedlungswerkes können auch ausländische Mitbürger ein Darlehen erhalten. Die ausländischen Mitbürger sind über die Möglichkeiten des Diözesan-Siedlungswerkes zu unterrichten.
- 5.2
- WohnbedingungenBei der Planung der Pastoral in den Gemeinden sollen die Pfarrgemeinderäte auch die Wohnbedingungen der ausländischen Mitbürger berücksichtigen und gegebenenfalls gemeinsam mit öffentlichen Behörden (Ordnungsämtern, Wohnungsbauförderungsämtern) Missstände beseitigen helfen.
- 5.3
- BeratungsstellenDie Einrichtung weiterer Beratungsstellen in Fragen des Sozial- und Arbeitsrechts durch die katholischen Verbände wird vom Erzbischöflichen Generalvikariat nach Prüfung der Notwendigkeit im Rahmen eines Gesamtkonzeptes gefördert.
- 5.4
- Kindertagesstätten und KindergärtenDa der Anteil der Kindergartenplätze für die Ausländerkinder erheblich gesteigert werden muss – er soll dem örtlichen Ausländeranteil an der Wohnbevölkerung entsprechen –, sind von den einzelnen Kindergartenräten entsprechende Aufnahmekriterien zu entwickeln, die die Aufnahme von Ausländerkindern in die Einrichtung erleichtern.Die Träger von Kindergärten, -horten und -tagesstätten sind anzuregen, dass die ausländischen Familien rechtzeitig in der jeweiligen Landessprache insbesondere über die Anmeldetermine und Aufnahmekriterien unterrichtet werden.Da die ausländischen Mitbürger aufgrund ihrer Lebenssituation stärker auf Kindertagesstätten angewiesen sind, ist von seiten des Caritasverbandes für das Erzbistum Paderborn e.V. in Absprache mit den Trägern zu prüfen, inwieweit freiwerdende Kindergartenplätze in Kindertagesstättenplätze umgewandelt werden können. Der Einzugsbereich sollte dabei überpfarrlich sein. Die Umwandlung der Kindergarten in Kindertagesstättenplätze wird von der Diözese im Rahmen des Planungskonzeptes gefördert, wobei die jeweiligen Konsulate um finanzielle Beteiligung gebeten werden.Die Pfarrgemeinden sollten sich bemühen, das fehlende Angebot von Kindertagesstätten und -hortplätzen, die für die ausländischen Kinder besonders wichtig sind, durch geeignete Lösungen zu ersetzen. Nachbarschaftshilfe, offene Spielgruppen und Initiativen der Ausländer selbst sollten angeregt und gefördert werden.Initiativen, die das Ziel haben, Gruppen für ausländische Kinder in bestehenden deutschen Kindergärten einzurichten, sollten unterstützt werden. Für Gruppen ausländischer Kinder in bestehenden Kindergärten, die den Einzugsbereich der Trägerpfarrei überschreiten, trägt die Diözese zur Finanzierung des Trägeranteiles bei. Die Konsulate werden um finanzielle Beteiligung gebeten.Innerhalb der Weiterbildungsmaßnahmen des Caritasverbandes für das Erzbistum Paderborn e.V. für Mitarbeiterinnen in Kindergärten sollen über einen Erfahrungsaustausch hinaus Konzeptionen für die Arbeit mit Ausländerkindern entwickelt werden.
- 5.5
- Schulische und berufliche BildungGemeinsam mit den betroffenen Eltern sollen Pfarrgemeinden, kirchliche Verbände und Initiativgruppen über die schulische Situation informieren. Nach einer Bewusstseinsbildung sind gegebenenfalls entsprechende Initiativen aufgrund der bestehenden Gesetze gemeinsam mit den Schulverwaltungen und Konsulaten einzuleiten.Der Ausländerrat wird gemeinsam mit Lehrern und Eltern eine Konzeption zur Verbesserung der schulischen Situation der ausländischen Kinder und Jugendlichen erarbeiten.Die Träger von Zentren werden aufgefordert, verstärkt Kurse anzubieten, die das Ziel haben, nicht mehr schulpflichtigen Jugendlichen und jungen Erwachsenen einen nationalen Schulabschluss zu ermöglichen.Der Verband Katholische Mädchensozialarbeit, das Kolpingwerk und KAB sollen verstärkt neue Kurse anbieten, die das Ziel haben, den Jugendlichen einen Einstieg in eine Berufsausbildung zu ermöglichen, auch insbesondere sprachliche Hilfen während der Berufsausbildung anzubieten.Pfarrgemeinden, Träger von Ausländerzentren und die katholischen Verbände sollen sich verstärkt um die Einrichtung von Schularbeitenhilfen für ausländische Kinder bemühen.Über den Erfahrungsaustausch hinaus soll eine Weiterbildung der in dieser Arbeit tätigen Mitarbeiter stattfinden. Der Caritasverband für das Erzbistum Paderborn e.V. sorgt für die Durchführung dieser Maßnahmen.
6. Beratungs- und Sozialdienste
- 6.1
- StellenplanDer Stellenplan im Sozialdienst hat sich an einem Gesamtkonzept und an den Erfordernissen einer wirksamen Arbeit zu orientieren (vgl. 3.3). Für die Bürokräfte in den einzelnen Missionen für Seelsorger und Sozialberater ist ein entsprechender Stellenplan aufzustellen.
- 6.2
- Koordination mit AusländermissionenEs ist anzustreben, dass die Büros der Sozialdienste in räumlicher Nähe zu Ausländerzentren und -missionen untergebracht werden (s. auch Beschluss Nr. 5). Neben einer effektiveren Beratung wäre auch die Möglichkeit eines gemeinsamen Sekretariates gegeben.
- 6.3
- Schwerpunkt der ArbeitDer Schwerpunkt der Sozialarbeit mit Ausländern sollte in der Hilfe zur Selbsthilfe liegen. Dazu sollen Kreise ehrenamtlicher Mitarbeiter aufgebaut werden.
- 6.4
- Aus- und Weiterbildung durch FachhochschulenDer Diözesan-Pastoralrat bittet die Katholische Fachhochschule NW, insbesondere die Abteilung Paderborn, die Situation der ausländischen Arbeitnehmer und deren Familien im Rahmen des Lehr- und Lernstoffes aufzugreifen und, ergänzt durch Projektarbeit, den Studenten als Praxisfelder der Sozialarbeit und Sozialpädagogik nahezubringen. Auch im Rahmen der Fortbildungs- und Forschungsarbeit der Fachhochschule sollte die Ausländerarbeit berücksichtigt werden.
7. Öffentlichkeitsarbeit
Die für die Öffentlichkeitsarbeit verantwortlichen Mitarbeiter der Pfarrgemeinden sollen mit den ausländischen Mitarbeitern, die in den ausländischen Missionen für die Öffentlichkeitsarbeit verantwortlich sind, enge Kontakte pflegen, damit ein Informationsaustausch erfolgen kann.
Die Pressestelle im Erzbischöflichen Generalvikariat soll in Zusammenarbeit mit den zuständigen Fachreferaten ein Konzept für die Informationsarbeit im internen Bereich (ausländische und deutsche Gemeinden) erarbeiten. Gleichfalls sind Informationen für den öffentlichen Bereich zu erstellen.
Die regelmäßigen pastoralen und sozialen Aktivitäten sollen auch bekanntgemacht werden bei: Ausländerämtern, Arbeitsämtern, Betrieben, Krankenkassen, Krankenhäusern, Stadtverwaltungen u.ä.
Die in der Ausländerarbeit im Erzbistum Paderborn tätigen haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeiter sollen ihre Kontakte zu den Mitarbeitern der Medien vertiefen und institutionalisieren, damit über die kirchliche Arbeit für ausländische Mitbürger noch ausführlicher berichtet werden kann.
Die vorstehenden Pastoralen Regelungen für die Ausländerarbeit im Erzbistum Paderborn wurden vom Sachausschuss „Soziale und caritative Dienste“ des Diözesan-Pastoralrates erarbeitet und vom Diözesan-Pastoralrat am 11. November 1977 verabschiedet. Erzbischof Johannes Joachim Degenhardt setzte sie am 29. Juli 1978 in Kraft.