Erzbistum Paderborn
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Erstattung von Umzugskosten für Ordensgeistliche

Verwaltungsverordnung vom 25. April 2016

in: KA 159 (2016) 93, Nr. 80

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Diese Verfügung gilt bei Umzügen von Ordensgeistlichen, die im Rahmen eines Gestellungsvertrages mit dem Erzbistum Paderborn tätig sind, während der Dauer des Gestellungsverhältnisses, und zwar
  1. aus Anlass der Versetzung an einen anderen Ort als den bisherigen Dienstort,
  2. aus Anlass des Bezuges einer anderen Dienstwohnung auf Anweisung des Erzbischöflichen Generalvikariates,
  3. aus Anlass der dienstlich angeordneten Räumung der bisherigen Dienstwohnung,
  4. aus sonstigen dienstlichen Gründen.
Ordensgemeinschaften erhalten in den in Satz 1 genannten Fällen die notwendigen Beförderungsauslagen in sinngemäßer Anwendung der Ordnung der Umzugskostenvergütung für Priester im Erzbistum Paderborn (Priesterumzugskostenordnung – PrUKO) in ihrer jeweiligen Fassung erstattet.
Eine Erstattung von Beförderungsauslagen für einen Umzug aus Anlass der Aufnahme oder der Beendigung der Tätigkeit im Erzbistum Paderborn erfolgt nicht.
Die Pauschvergütung für sonstige Umzugsauslagen wird nicht gewährt.
Diese Verfügung tritt rückwirkend zum 1. Januar 2016 in Kraft.