Erzbistum Paderborn
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Ferienvertretungen
Verwaltungsverordnung vom 3. November 1997
in: KA 140 (1997) 112, Nr. 172
#Nach Beratung in den zuständigen Gremien und Anhörung des Priesterrates wurde entschieden, dass ab dem 1. Januar 1998 für Ferienvertretungen keine weiteren Zuschüsse bereitgestellt werden, die über die im Haushaltsplan der jeweiligen Kirchengemeinde veranschlagten Haushaltsansätze hinausgehen.
In besonders begründeten Fällen kann auf Einzelantrag, der jedoch möglichst sechs Monate vor dem Vertretungsfall zu stellen ist, über die Bereitstellung eines Sonderzuschusses entschieden werden. Sollte im Einzelfall eine Vermittlung durch das Erzbischöfliche Generalvikariat erforderlich sein, muss eine rechtzeitige Absprache mit der Zentralabteilung Pastorales Personal erfolgen.