Erzbistum Paderborn
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Anstellung von pastoralem Personal

Hinweis

in: KA 130 (1987) 10, Nr. 16

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Aus gegebenem Anlass wird darauf hingewiesen, dass pastorale Mitarbeiter in allen Bereichen (Pfarrgemeinde, Institutionen auf Dekanatsebene usw.) ausschließlich durch das Erzbischöfliche Generalvikariat angestellt werden.