.Anstellung von pastoralem Personal
Hinweis
in: KA 130 (1987) 10, Nr. 16
#Aus gegebenem Anlass wird darauf hingewiesen, dass pastorale Mitarbeiter in allen Bereichen (Pfarrgemeinde, Institutionen auf Dekanatsebene usw.) ausschließlich durch das Erzbischöfliche Generalvikariat angestellt werden.