Erzbistum Paderborn
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Einsatz ausländischer Ordensleute in den Kirchengemeinden

Verwaltungsverordnung

in: KA 141 (1998) 75, Nr. 102

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In letzter Zeit wurde häufiger festgestellt, dass Kirchengemeinden für den Dienst in ihren Einrichtungen auch ausländische Ordensleute zu gewinnen suchen.
Der Einsatz von ausländischen Ordensleuten ist mit Bedingungen und Auflagen verbunden. Insbesondere sind wichtige sozialversicherungs- und steuerrechtliche Aspekte zu beachten. Es wird deshalb gebeten, vor Absprachen oder Vereinbarungen mit ausländischen Ordensgemeinschaften oder Kongregationen eine Abstimmung mit dem Erzbischöflichen Generalvikariat vorzunehmen.
Die „Unterkommission Gestellungsgelder der Finanzkommission des Verbandes der Diözesen Deutschlands“ hat zu den sozialversicherungs- und steuerrechtlichen Aspekten beim Einsatz ausländischer Ordensleute in der Bundesrepublik Deutschland eine Informationsschrift herausgegeben, die beim Erzbischöflichen Generalvikariat, Hauptabteilung Finanzen, angefordert werden kann.