Erzbistum Paderborn
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Katholische Ukrainer des byzantinischen Ritus. Errichtung der Personalpfarrei Bielefeld

Dekret des Apostolischen Exarchen für katholische Ukrainer des byzantinischen Ritus in Deutschland und Skandinavien vom 17. Februar 2009

in: KA 152 (2009) 30, Nr. 35

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  1. Hiermit errichte ich nach cc. 279, 280 und 313 CCEO und nach Anhörung des Exarchierates gemäß cc. 280 § 1 iVm. cc. 264 und 319 CCEO für die katholischen Ukrainer des byzantinischen Ritus, die im Gebiet der Erzdiözese Paderborn und der Diözese Münster ihren Wohnsitz oder Nebenwohnsitz haben, eine Personalpfarrei unter dem Patronat der Mutter Gottes der Immerwährenden Hilfe.
  2. Die neu errichtete Pfarrei umfasst das gesamte Gebiet der Erzdiözese Paderborn und der Diözese Münster.
  3. Diese Pfarrei hat ihren Sitz in Bielefeld: Grünstraße 27, 33615 Bielefeld.
  4. Dieser Pfarrei wird das Recht verliehen, eigene Matrikel und ein eigenes Siegel zu führen.
  5. Die Bestimmungen dieser Urkunde treten mit Wirkung vom 01.03.2009 in Kraft.