Erzbistum Paderborn
.Allgemeines Dekret der DBK vom 20. Februar 2018,
Pfarrer. Befristete Bestellung
Allgemeines Dekret der DBK vom 20. Februar 2018,
rekognosziert am 27. August 2018
in: KA 161 (2018) 214, Nr. 117
#Die Deutsche Bischofskonferenz beschließt gemäß c. 522 CIC, dass die Pfarrer für eine bestimmte Zeit ernannt werden können, wobei die Ernennungszeit mindestens sechs Jahre beträgt.