Erzbistum Paderborn
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Pfarrer. Befristete Bestellung

Allgemeines Dekret der DBK vom 20. Februar 2018,
rekognosziert am 27. August 2018

in: KA 161 (2018) 214, Nr. 117

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Die Deutsche Bischofskonferenz beschließt gemäß c. 522 CIC, dass die Pfarrer für eine bestimmte Zeit ernannt werden können, wobei die Ernennungszeit mindestens sechs Jahre beträgt.