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Pfarrgemeinderäte und andere Gremien auf Ortsebene. Förderung von Klausurtagungen. Richtlinien
Verwaltungsverordnung zum 4. April 2017
in: KA 160 (2017) 74-76, Nr. 66; zuletzt geändert am 5. März 2019, in: KA 162 (2019) 48-49, Nr. 44
####1. Ziel, Zweck, Grundlagen
- 1.1
- Das Erzbistum Paderborn fördert Klausurtagungen von Pfarrgemeinderäten und anderen Gremien auf Ebene der Pfarrei, des Pastoralverbundes und des Pastoralen Raumes im Erzbistum Paderborn nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen personell und finanziell im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.
- 1.2
- Klausurtagungen dienen der inhaltlichen Qualifizierung dieser Gremien, um
- die Arbeitsfähigkeit im Gremium zu gestalten,
- Zielfindung und Schwerpunktsetzung für die Pastoral in Pfarrgemeinde, Pastoralverbund und Pastoralem Raum grundlegend zu beraten,
- einzelne Arbeitsschwerpunkte zu beraten und die Umsetzung vorzubereiten,
- eine spirituelle Vertiefung und theologische Grundlegung zu ermöglichen,
- grundlegende Fragestellungen für die (zukünftige) Pastoral zu erörtern und Entscheidungen mit Blick auf Wahlen und Weiterentwicklung zu treffen,
- bei Konzeptentwicklungsprozessen mitzuwirken.
- 1.3
- Zu diesen Zwecken fördert das Erzbistum Paderborn ein- oder mehrtägige Klausurtagungen von Pastoralverbundsräten, Pfarrgemeinderäten einschl. der Gesamtpfarrgemeinderäte sowie von Gemeindeausschüssen, die in einem Pfarrheim oder Bildungshaus – ggf. mit externer Begleitung – in eigener Trägerschaft durchgeführt werden.
- 1.4
- Gefördert werden können auch ein- oder mehrtägige Klausurtagungen von Kirchenvorständen, sofern aus dem Tagungsprogramm die Bearbeitung von pastoralen Fragestellungen gemäß Ziffer 1.2 ersichtlich wird.
2. Zuschuss für Verpflegung und Unterkunft
- 2.1
- Bezuschusst werden Klausurtagungen oder vergleichbare Veranstaltungen, die sich einem bestimmten Thema oder der Klärung einer bestimmten Aufgabe oder Fragestellung außerhalb des Rahmens (Ort und Zeit) der ordentlichen Gremiensitzungen widmen. Das dazu vorgelegte Programm muss den in Ziffer 1.2 genannten Kriterien entsprechen und mindestens 2,5 Zeitstunden umfassen.
- 2.2
- Die Pfarrgemeinde, der Pastoralverbund oder der Pastorale Raum erhält als Träger der Veranstaltung einen Zuschuss von 20,00 € pro Person und Tag für Unterkunft und/oder Verpflegung. Klausurtagungen mit einer Übernachtung und einem Programm von mindestens 7,5 Zeitstunden werden mit 1,5 Teilnehmertagen, Klausurtagungen mit 2 Übernachtungen und einem Programm von mindestens 10 Zeitstunden mit 2 Teilnehmertagen bezuschusst. Der Zuschuss ist auf die Höhe von 2/3 der nachgewiesenen Kosten für Unterkunft und/oder Verpflegung begrenzt.
- 2.3
- Pfarrgemeinden, Pastoralverbünde oder Pastorale Räume, die aus diesem Förderprogramm Mittel erhalten, dürfen keine weiteren Zuwendungen des Erzbischöflichen Generalvikariates und/oder anderer kirchlicher oder öffentlicher Stellen für diese Maßnahme in Anspruch nehmen.
- 2.4
- Die Beantragung und Abrechnung erfolgen über die Dekanate durch die Hauptabteilung Pastorale Dienste des Erzbischöflichen Generalvikariates.
3. Externe Begleitung von Klausurtagungen
- 3.1
- Eine Klausurtagung kann nach einem Vorgespräch mit dem Vorstand des Gremiums extern begleitet werden.Neben den Dekanatsreferenten und Dekanatsreferentinnen übernehmen sogenannte Moderatoren oder Moderatorinnen die Begleitung. In der Regel begleiten zwei Moderatoren oder Moderatorinnen eine Klausurtagung.Die Moderatoren und Moderatorinnen sind von der Hauptabteilung Pastorale Dienste (Referat Rätearbeit) des Erzbischöflichen Generalvikariates beauftragt und arbeiten in dekanatsübergreifenden Fachgruppen zusammen, die von den Dekanatsreferenten oder Dekanatsreferentinnen geleitet werden.Zu spezifischen Themen und wenn keine Moderatorin oder kein Moderator aus den Fachgruppen zur Verfügung gestellt werden kann, können externe Referentinnen oder Referenten bzw. Moderatoren oder Moderatorinnen nach Maßgabe von Ziffer 3.2 bezuschusst werden.
- 3.2
- Honorarregelung
- 3.2.1
- Ein Honorar kann grundsätzlich nur an diejenigen gezahlt werden, die in keinem Dienstverhältnis zum Erzbistum Paderborn stehen.
- 3.2.2
- Das Honorar für die fachliche Begleitung von Klausurtagungen beläuft sich bei einem nachgewiesenen Programm von mindestens fünf Zeitstunden auf 250,00 € pro Tag.Bei der fachlichen Begleitung von Klausurtagungen, deren nachgewiesenes Programm weniger als fünf Zeitstunden beträgt, beläuft sich das Honorar auf 50,00 € pro Stunde.Die fachliche Begleitung zweitägiger Klausurtagungen mit einer Übernachtung und einem Programm von mindestens 7,5 Zeitstunden wird mit 350,00 € insgesamt honoriert.Das Vorgespräch mit dem Vorstand oder dem Koordinierungskreis wird mit 100,00 € honoriert.Fahrtkosten werden in Höhe von 0,30 € pro km erstattet.
4. Antrags- und Abrechnungsverfahren
- 4.1
- Die Pfarrgemeinde, der Pastoralverbund oder der Pastorale Raum meldet die Klausurtagung beim zuständigen Dekanatsbüro an und erhält von dort die Abrechnungsunterlagen. Wird externe Begleitung gewünscht, so wird diese durch das Dekanatsbüro vermittelt.
- 4.2
- Sämtliche Abrechnungsunterlagen (Programm, Teilnehmerliste, Abrechnungsbogen, Rechnungskopien, Honorarbelege) werden beim Dekanatsbüro eingereicht.Die Festsetzung und Auszahlung des Zuschusses für Unterkunft und/oder Verpflegung an die Pfarrgemeinde, den Pastoralverbund oder den Pastoralen Raum und die Auszahlung des Honorars/der Fahrtkosten an die Moderatoren und Moderatorinnen erfolgen durch die Hauptabteilung Pastorale Dienste des Erzbischöflichen Generalvikariates.
Inkrafttreten
Diese Richtlinien treten rückwirkend zum 1. Januar 2017 in Kraft.
Zum gleichen Zeitpunkt treten die „Richtlinien zur Förderung von Klausurtagungen der Pfarrgemeinderäte und Pastoralverbundsräte im Erzbistum Paderborn“ vom 1. Januar 2010 (KA 2010, Nr. 12) außer Kraft.