Erzbistum Paderborn
.Hörfunk und Fernsehen.
Hörfunk und Fernsehen.
Mitwirkung von Klerikern und Ordensleuten
Partikularnorm der DBK zum 1. Januar 1996
in: KA 138 (1995) 128, Nr. 158
#- Bei Sendungen im Hörfunk und Fernsehen, die die katholische Glaubens- und Sittenlehre betreffen, dürfen Weltgeistliche und Ordensleute, die über eine ausreichende fachliche Qualifikation verfügen und die entsprechende kirchenamtliche Beauftragung besitzen, mitwirken, sofern nicht der für sie oder der für den Sendeort zuständige Diözesanbischof im Einzelfall anders bestimmt.
- Weltgeistliche und Ordensleute müssen in Fernsehsendungen als solche erkennbar sein.