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Seelsorge in Einrichtungen der stationären Hilfe kirchlicher und nichtkirchlicher Träger. Erklärung

Hinweis vom 27. Mai 2011

in: KA 154 (2011) 163-164, Nr. 69

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Die kirchliche Seelsorge in Einrichtungen der stationären Hilfe durch hauptberufliches pastorales Personal ist in den letzten Jahren aufgrund struktureller Veränderungen zurückgegangen. Befragungen und deren Analysen zeigen, dass in den Einrichtungen liturgische Feiern in der Regel noch zum Basisangebot gehören, weitere Formen der Seelsorge allerdings zunehmend weniger vorkommen. Es ist davon auszugehen, dass die Präsenz künftig deutlich geringer sein wird. Darüber hinaus wird sich auch die Anzahl von Ordenschristen als hauptberuflichen Seelsorgern in den Einrichtungen weiter reduzieren.
Die Seelsorge gehört aber zum Grundauftrag der Kirche, sie erwächst aus den Grunddimensionen der Liturgie, der Verkündigung und der Caritas. Einrichtungen der stationären Hilfe sind eingebunden in den Auftrag, die Zuwendung des menschgewordenen Gottes in allen Phasen des menschlichen Lebens zu bezeugen. In der „Perspektive 2014“ (S. 18f) heißt es dazu:
  • Jeder Mensch ist als Person einmalig und besitzt eine ihm von Gott gegebene unverfügbare Würde. Daraus erwächst für uns Christen die Verpflichtung, menschliches Leben von der Empfängnis bis zum Tod zu achten, zu schützen und, wo Not ist, helfend zu begleiten. An dieser Stelle gibt es für Christen keine Kompromisse!
  • Kranken und behinderten Menschen wollen wir im Geiste des Evangeliums verlässlich zur Seite stehen und uns für würdige Lebensbedingungen und eine Begleitung einsetzen, die den Namen „menschlich“ verdient.
  • Sterbende sollen unsere Gemeinschaft und Verbundenheit erfahren, ihren Angehörigen wollen wir in der persönlichen seelsorglichen Begleitung und Hilfestellung zuverlässige Wegbegleiter sein.
Das Evangelium Jesu Christi gilt so allen Menschen. Es möglichst umfassend zu verkünden und zu bezeugen ist der besondere Auftrag aller Christen. Unter diesem Gesichtspunkt übernehmen bzw. koordinieren die Verantwortlichen in den Pastoralen Räumen auch die Aufgaben kategorialer Seelsorge an für die Pastoral relevanten Orten. Im Mittelpunkt der Seelsorge in Einrichtungen der stationären Hilfe steht der Mensch in seiner besonderen Lebenslage. Seelsorge geschieht in diesem Kontext in vielfältiger Ausprägung: in der Feier der Eucharistie und von Wortgottesdiensten, in der Spendung von Sakramenten (z.B. Bußsakrament, Krankenkommunion, Krankensalbung), in Bibelrunden, in lebensgeschichtlicher Begleitung, in Einzelgesprächen, in Sterbebegleitung und in der Verabschiedung von Verstorbenen. Sie schließt die religiös-pastorale Begleitung von Mitarbeitenden und Angehörigen sowie die Gestaltung des religiösen Profils der Einrichtung ein.
Aufgrund der pastoralen Entwicklung ergibt sich für die Einrichtungen der stationären Hilfe kirchlicher und nichtkirchlicher Träger die Notwendigkeit, Konzepte der Seelsorge zu entwickeln bzw. fortzuschreiben, um frühzeitig und angemessen auf die veränderte Situation zu reagieren. Die Sicherstellung von Seelsorge in den kirchlichen Einrichtungen nimmt die Anforderungen auf, wie sie in den „Grundlegende Standards zur Realisierung des Propriums in kirchlichen Einrichtungen im Erzbistum Paderborn“ (KA 2009, Nr. 551#) formuliert sind.
Der liebenden Sorge um den kranken, alten oder behinderten Menschen kommt immer mehr eine missionarische Dimension zu. In diesem Verständnis werden die Einrichtungen Orte und Bestandteil eines Pastoralen Raumes sein, an denen christliches Wirken und gelebter Glaube in besonderer Weise erfahrbar werden. Damit die Seelsorge in Einrichtungen der stationären Hilfe in kirchlicher und nichtkirchlicher Trägerschaft im Bereich des Erzbistums Paderborn auch zukünftig aufrechterhalten bleibt, werden bei Bedarf geeignete Frauen und Männer beauftragt. Sie nehmen ihre Aufgaben in abgestimmter Weise mit dem jeweiligen Leiter des Pastoralen Raumes wahr.

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1 ↑ [Abgedruckt: E.6.21.]