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Grundlegende Standards zur Realisierung des Propriums in kirchlichen Einrichtungen im Erzbistum Paderborn

Diözesangesetz vom 16. März 2009

in: KA 152 (2009) 49-50, Nr. 55

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Formale Voraussetzungen
  • Der Rechtsträger unterliegt in geregelter Form der bischöflichen Aufsicht.
  • Verbindliche kirchliche Vorgaben werden in allen Belangen anerkannt.
  • Ein Leitbild des Trägers ist aktuell vorhanden, vermittelt und wird bei Entscheidungen einbezogen.
  • Es finden jeweils in der vom Erzbischof von Paderborn für das Erzbistum Paderborn in Kraft gesetzten Fassung Anwendung die Grundordnung des kirchlichen Dienstes im Rahmen kirchlicher Arbeitsverhältnisse nebst den diözesanen Ausführungsbestimmungen, die Kirchliche Arbeits- und Vergütungsordnung (KAVO) bzw. die Richtlinien für Arbeitsverträge in den Einrichtungen des Deutschen Caritasverbandes (AVR) und die Mitarbeitervertretungsordnung (MAVO).
  • Leitende Aufgaben sollen an Personen übertragen werden, die der katholischen Kirche angehören.
Orientierung am ganzheitlichen Heil
  • Christliche Werte werden durch die Führungskräfte aktiv in die Alltagsgestaltung eingebracht.
  • Ethische Fragestellungen werden in festgelegten Strukturen beraten und prägen das Handeln.
  • Die besondere Verpflichtung gegenüber den Armen und Bedrängten aller Art wird ausgewogen und verantwortet gestaltet.
  • Die lebendige Einbindung in einen Pastoralverbund ist der Einrichtung ein grundsätzliches Anliegen.
  • Ein Konzept für Seelsorge im Sinne des Erzbischofs (vgl. Perspektive 2014, Abschnitt „Zum Abschluss“, S. 21) liegt vor. Seelsorgliche Angebote werden regelmäßig unterbreitet.
  • Bedeutsame Feste und Zeiten im Kirchenjahr werden in der Einrichtung gestaltet.
  • Ein geeigneter liturgischer Raum ist dauerhaft eingerichtet.
  • Christliche Symbole und Zeichen sind sichtbar angebracht.
Öffentlichkeitsorientierung
  • Die Einrichtung kommuniziert ihr Proprium offensiv nach außen.
  • Das Corporate Design spiegelt die konfessionelle Ausrichtung und institutionelle Einbindung wider.
Orientierung am Ideal der Dienstgemeinschaft
  • Träger, Leitungen und Mitarbeiter beachten die christliche Dimension ihres Dienstes und pflegen und fördern den kirchlichen Charakter der Einrichtung.
  • Im Rahmen des Dritten Weges unterstützen Leitungsverantwortliche die Mitarbeitervertretung.
  • Der Träger lädt seine Mitarbeiter ein, regelmäßig an religiösen bzw. ethischen Bildungsangeboten teilzunehmen.
  • Die Führungskräfte orientieren sich an den „Grundsätzen zur Organisations- und Personalentwicklung“ des Erzbistums Paderborn.