Erzbistum Paderborn
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Pauluskolleg. Rahmenordnung

Diözesangesetz vom 28. Juni 2022

in: KA 2022, Nr. 135,
geändert am 18. Februar 2025 (KA 2025, Nr. 36)

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Präambel

Wir wollten euch nicht nur am Evangelium Gottes teilhaben lassen, sondern auch an unserem Leben. 1 Thess 2,8
Diesem Anspruch des Apostels Paulus, glaubwürdig zwischen den Menschen zu leben, sie am eigenen Leben teilhaben zu lassen und dadurch das Evangelium zu verkünden, weiß sich das Pauluskolleg bereits seit 1971 verpflichtet.
Das Pauluskolleg ist eine Einrichtung in Trägerschaft des Erzbistums Paderborn.
Es versteht sich als ein Inspirations-, Begegnungs- und Wohnort für Studierende theologischer Disziplinen in der Stadt Paderborn und bietet darüber hinaus auch spirituell interessierten Studierenden anderer Fachrichtungen einen Raum, um ihr Leben aus christlicher Perspektive zu entfalten, auszuprobieren und zu reflektieren. Es eröffnet ihnen Wege, mit der Botschaft Jesu Christi in Dialog zu treten und geistlich fundiert ihr christliches Profil und ihre Persönlichkeit zu entwickeln. Es unterstützt sie darin, sich aktiv und konstruktiv in die Gestaltung kirchlichen Lebens und Handelns einzubringen. Es ermöglicht ihnen, sich mit den Wandlungsprozessen in Kirche und Gesellschaft auseinanderzusetzen.
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§ 1
Ausrichtung und Selbstverständnis

Das Pauluskolleg ermöglicht Studierenden in Freiheit und Verantwortung,
  1. eine tragfähige, geerdete Spiritualität sowie einen christlichen Lebensstil zu erproben und einzuüben;
  2. ihre Persönlichkeit zu stärken, persönlichkeitsfördernde Haltungen für sich zu entdecken und eine wertschätzende, auf dem christlichen Menschenbild basierende Konflikt- und Feedbackkultur zu entwickeln;
  3. ihre Sozialkompetenz (neu) zu entwickeln und einzuüben und eine offene und wertschätzende Haltung gegenüber anderen Menschen einzunehmen;
  4. ihr Christsein im freien, selbstbewussten und begeisterten Glaubenszeugnis zu leben und ihre Haltung auch in Bezug auf ihre Verbundenheit zur Glaubensgemeinschaft und Institution Kirche zu reflektieren;
  5. eine Berufs- und Berufungsperspektive zu entwickeln, die ihren Charismen, Interessen und Begabungen entspricht.
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§ 2
Leitung und Partizipation

( 1 ) Die Studierenden im Pauluskolleg werden von einem Leitungsteam begleitet. Diesem gehören Personen mit religionspädagogischer bzw. theologischer Profession und spiritueller Kompetenz an. Darüber hinaus können interdisziplinäre Kenntnisse aus anderen Fachbereichen, beispielsweise Sozialpädagogik, Psychologie oder Soziologie, eine sinnvolle Ergänzung sein.
Bei der Besetzung der Stellen im Leitungsteam wird darauf geachtet, dass unterschiedliche Geschlechter und Lebensformen in einem ausgewogenen Verhältnis präsent sind.
( 2 ) Innerhalb des Leitungsteams wird einer oder mehreren Personen mit religionspädagogischer bzw. theologischer Profession die Teamleitung und damit die Hausleitung übertragen. Ihre Aufgabe ist, für die (Arbeits-)Organisation, Strukturierung sowie Teamkultur Sorge zu tragen. Sie erhält den Auftrag, Entscheidungen für die Dienstgemeinschaft und im Leitungsteam herbeizuführen, die die Arbeit im Pauluskolleg betreffen. Ebenso hat sie die Aufgabe, die Frage eines zeitgemäßen Selbstverständnisses und seiner Konkretion wachzuhalten und dialogisch mit Studierenden, dem Träger, den Kooperationspartnern und den Stakeholdern zu entwickeln. Darüber hinaus gehört auch die kontinuierliche Überprüfung der Rahmenordnung auf Wirksamkeit und Aktualität zu ihren Aufgaben.
( 3 ) Die Studierenden haben teil an der Leitung des Pauluskollegs. Mit ihren Charismen, Interessen und Begabungen tragen sie Mitverantwortung für ein konstruktives, wertschätzendes Zusammenleben und gestalten das Gemeinschaftsleben sowie die offenen Begegnungsangebote des Hauses maßgeblich mit, indem sie beispielsweise in Gremien an der Ausrichtung des Semesterprogramms und der inhaltlichen Gestaltung des Pauluskollegs mitarbeiten.
( 4 ) Die Mitglieder des Leitungsteams bieten mit ihren Kompetenzen den Studierenden (geistliche) Begleitung, (supervisorische) Beratung und Coaching an oder vermitteln diese. Sie stehen ihnen in ihrer Persönlichkeitsentwicklung zur Verfügung, um sie zu bestärken und ggf. auf Entwicklungsmöglichkeiten hinzuweisen.
Das Leitungsteam reflektiert kontinuierlich die eigene Wirkweise und verdeutlicht die Unterschiede des personalen und fachlichen Angebotes von (geistlicher) Begleitung, Supervision und Coaching.
( 5 ) Das Leitungsteam ist vernetzt mit Personen, die für (geistliche) Begleitung, Supervision und Coaching qualifiziert sind, und ist den Studierenden bei der Suche nach einer geeigneten Begleitung oder Beratung behilflich.
( 6 ) Das Leitungsteam entwickelt mit den Studierenden eine Kultur des geistlichen Lebens für das Pauluskolleg. Es bietet darüber hinaus ein verlässliches Angebot unterschiedlicher spiritueller Liturgie- und Gebetsformen.
( 7 ) Das Leitungsteam wird unterstützt durch weitere freie Mitarbeitende, die den Studierenden im Rahmen punktueller Engagements bzw. projekthafter Zusammenarbeit begleitend zur Seite stehen und diese auf vielfältige Weise ganzheitlich fördern und inspirieren.
( 8 ) Gehört zum Leitungsteam ein Spiritual, wird dieser für die Hauskapelle zum Rector ecclesiae benannt. Ist die Stelle des Spirituals nicht besetzt, wird diese Aufgabe durch den Generalvikar des Erzbischofs von Paderborn wahrgenommen, im Falle der Vakanz des Erzbischöflichen Stuhles vom zuständigen Ortspfarrer.
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§ 3
Kooperationspartnerinnen und Kooperationspartner

( 1 ) Das Pauluskolleg kooperiert mit verschiedenen kirchlichen (insbesondere KHG und Mentorat) und nichtkirchlichen Einrichtungen, damit im Sinne eines Netzwerks die Studierenden und unterschiedliche Menschen mit ihren je eigenen Charismen, Haltungen und Überzeugungen sowie Konfessionen und Religionen miteinander ins Gespräch kommen können.
( 2 ) Das Leitungsteam steht im Hinblick auf Fragen der inhaltlichen Verortung des Pauluskollegs innerhalb der Studierendenlandschaft Paderborns und einer gegebenenfalls nötigen Anpassung an sich verändernde Rahmenbedingungen mit dem Träger, Bildungs-, Ausbildungs-, Begleitungs- und Anstellungsverantwortlichen im Austausch.
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§ 4
Rahmenvorgaben des Lebens und Wohnens im Pauluskolleg

( 1 ) Das Pauluskolleg bietet Einzelzimmer mit einer zeitgemäßen Ausstattung. Das Angebot des Wohnens richtet sich schwerpunktmäßig an Studierende theologischer Disziplinen. Für Studierende der Angewandten Theologie werden – im Hinblick auf das jeweils nächste Wintersemester – bis zum 31. Mai hinreichend Zimmer vorgehalten. Die übrigen Zimmer werden nach einem Bewerbungsverfahren nach Maßgabe von Absatz 3 durch Entscheidung der Hausleitung vergeben. Einzug ist üblicherweise im September. Die Hausleitung kann aber zu jeder Zeit über den Einzug ins Pauluskolleg entscheiden.
( 2 ) Die zugesicherte Wohndauer ist jeweils bis zum nächstliegenden 31. Juli begrenzt. Eine weitere Bewerbung auf frei stehende Zimmer ist möglich. Das Leitungsteam entscheidet über die Bewerbung nach Maßgabe der Absätze 3 bis 5.
( 3 ) Bewerberinnen und Bewerber folgender Studiengänge können bei Vorlage ihrer Studienplatzempfehlung bzw. ihrer Immatrikulationsbescheinigung ein Zimmer anfragen:
  • Studierende der Angewandten Theologie an der Katholischen Hochschule Paderborn;
  • Studierende der Katholischen Theologie an der Theologischen Fakultät Paderborn;
  • Studierende der Theologie oder Religionslehre an der Universität Paderborn;
  • Studierende anderer Studiengänge, wenn Kapazitäten vorhanden sind.
( 4 ) Als Voraussetzung für die Zuteilung eines Zimmers gilt für alle Bewerbenden die Erfüllung der Einzugskriterien:
  • Vollendung des 18. Lebensjahres zum Zeitpunkt des Einzugs;
  • Anerkennung des Pauluskollegs als ein katholisches Haus, in dem sowohl das Hausleben als auch die Räumlichkeiten nach den ethischen Maßstäben der katholischen Kirche gestaltet sind;
  • Bereitschaft, sich während des Wohnzeitraums im Pauluskolleg mit den eigenen Fähigkeiten und Talenten und nach Maßgabe der Hausordnung und ihrer Konkretionen in der Informationsbroschüre in die Hausgemeinschaft zu integrieren;
  • Bereitschaft, die Angebote und verbindlichen Elemente des Hausprogramms zur Förderung der eigenen Persönlichkeitsentwicklung, Spiritualität und Sozialkompetenz zu nutzen;
  • Bereitschaft, sich aktiv, offen, respektvoll und konstruktiv zur Förderung der Individualität und des Gemeinschaftslebens in das vielfältige Programm des Pauluskollegs einzubringen;
  • Bereitschaft, das Zusammentreffen von Menschen unterschiedlicher Prägungen und Überzeugungen anzuerkennen und sich mit ihnen auch über Lebens- und Glaubensfragen konstruktiv auszutauschen;
  • Bereitschaft zu einem Semestergespräch mit der Hausleitung am Ende des jeweiligen Wintersemesters.
Bei gleicher Eignung entscheidet das Los.
( 5 ) Für Ordensangehörige oder Studierende mit Stipendium oder in besonderen Notlagen kann es eine Einzelfallregelung geben. Darüber entscheidet die Hausleitung in Absprache mit der Leitung des Bereichs Pastorales Personal.
( 6 ) Der Tagesrhythmus im Pauluskolleg trägt dem Studien- und Ausbildungsplan und den Begabungen, Charismen und Interessen der Bewohnenden Rechnung.
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§ 5
Einbindung in die Verwaltungsstruktur des Erzbistums Paderborn

( 1 ) Das Pauluskolleg steht in Trägerschaft des Erzbistums Paderborn.
Dienstvorgesetzt ist für
  • die Hausleitung des Pauluskollegs die Leitung des Bereichs Pastorales Personal des Erzbischöflichen Generalvikariates Paderborn;
  • die weiteren Mitglieder des Leitungsteams die Hausleitung;
  • die Mitarbeitenden in Sekretariat und Empfang die Hausleitung;
  • die Mitarbeitenden der Hauswirtschaft und der Reinigung die Hauswirtschaftsleitung des Teams technische Dienste des Erzbischöflichen Generalvikariates Paderborn;
  • die Mitarbeitenden der technischen Dienste die Leitung des Teams technische Dienste des Erzbischöflichen Generalvikariates Paderborn.
( 2 ) Die Hausleitung hat dafür Sorge zu tragen, dass die dem Pauluskolleg zugeordneten Mitarbeitenden in der Hauswirtschaft, Reinigung und den technischen Diensten zusammen mit dem Leitungsteam und den Mitarbeitenden in Sekretariat und Empfang eine Dienstgemeinschaft bilden und an ihren je eigenen Arbeitsplätzen den Auftrag des Pauluskollegs unterstützen und an seiner Weiterentwicklung partizipieren können.
( 3 ) Dem Pauluskolleg ist eine Verwaltungsleitung zugeordnet. Ihr obliegen die Koordinierung und Überwachung der Finanzen, die Verwaltung der Gebäude und Liegenschaften des Pauluskollegs und die Durchführung der damit verbundenen Verwaltungsaufgaben. Die Verwaltungsleitung ist für die Hausleitung das Bindeglied zur Verwaltung des Erzbischöflichen Generalvikariates Paderborn.
Die Verwaltungsleitung, die Hausleitung, die Hauswirtschaftsleitung des Teams technische Dienste des Erzbischöflichen Generalvikariates und die Leitung der technischen Dienste des Erzbischöflichen Generalvikariates bilden ein Verwaltungsteam, das im Sinne der oben erläuterten Aufgaben und Ziele des Pauluskollegs agiert.
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§ 6
Schlussbestimmungen

Diese Rahmenordnung tritt mit ihrer Unterzeichnung, ad experimentum für die Dauer von drei Jahren, in Kraft.1# Zugleich tritt die Rahmenordnung für das Paulusforum vom 4. September 2019 (KA 2019, Nr. 91) außer Kraft.

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1 ↑ Red. Anmerkung: Durch Dekret vom 18. Februar 2025 (KA 2025, Nr. 36) wurde die Rahmenordnung unbefristet in Kraft gesetzt.