Erzbistum Paderborn
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Institut für Lehrerfortbildung in Essen-Werden. Staatliche Anerkennung
Hinweis auf staatliches Recht
in: KA 126 (1983) 158, Nr. 271
#Der Kultusminister des Landes Nordrhein-Westfalen:
Hiermit erkenne ich das Institut für Lehrerfortbildung in Essen-Werden – Einrichtung der Bistümer Nordrhein-Westfalens – als geeignete Einrichtung der Lehrerfortbildung im Sinne von § 24 Abs. 2 LPO I an; an diesem Institut können die zur Vorbereitung auf eine Erweiterungsprüfung zu einer Ersten Staatsprüfung für die Lehrämter für die Primarstufe, für die Sekundarstufe I oder für die Sekundarstufe II im Fach katholische Religionslehre erforderlichen Studien gemäß den mit Schreiben vom 13. September 1984 – V 101a-384/83-He – vorgelegten „Studienordnungen für Vorbereitungskurse“ betrieben werden. Die Bescheinigung über die erfolgreiche Teilnahme an den Vorbereitungskursen wird als Nachweis des ordnungsgemäßen Studiums anerkannt.
gez. Girgensohn