Erzbistum Paderborn
.Ordnung zur Zertifizierung katholischer Kindestageseinrichtungen als
§ 1
§ 2
§ 3
§ 4
§ 5
§ 6
Ordnung zur Zertifizierung katholischer Kindestageseinrichtungen als
familienpastoraler Ort im Erzbistum Paderborn
Vom 23. Juli 2025
####Präambel
Katholische Kindertageseinrichtungen im Erzbistum Paderborn haben als familienunterstützende und familienergänzende Bildungs- und Betreuungseinrichtungen eine herausragende Bedeutung für das kirchliche und gesellschaftliche Leben.
Sie erfüllen ihre Aufgaben auf Grundlage des christlichen Menschenbilds, das unabhängig von Leistung und Zweck jedem Menschen und damit auch jedem Kind die unantastbare und von Gott gegebene Würde zuspricht.
Neben dem gesellschaftlichen Auftrag arbeiten katholische Kindertageseinrichtungen im Erzbistum Paderborn aus einem eigenen pastoralen Anspruch heraus: Sie bieten durch eine christliche Grundhaltung Orientierung und zeigen Wege auf, das Leben in Kita und Familie auf Grundlage des Evangeliums zu gestalten.
Katholische Kindertageseinrichtungen sind immer auch pastorale Orte im Kontext des Pastoralen Raumes, die durch die Bereiche Evangelisierung, Bildung, Beratung, politisch-gesellschaftliches Engagement und Hilfe gekennzeichnet sind und in den Sozialraum ausstrahlen.
Katholische Kindertageseinrichtungen sind daher von ihrem Selbstverständnis her missionarisch-diakonische Orte, so wie sie auch das Zielbild 2030+ beschreibt. In ihnen wird das Aufeinandertreffen von Existenz und Evangelium greifbar. Sie sind untereinander und mit den Institutionen, insbesondere den katholischen Einrichtungen und den pastoralen Räumen, im Sozialraum vernetzt und durch diese Kooperationen auch in ihrem Verständnis als eigenständige pastorale Orte gestärkt.
Katholische Kindertageseinrichtungen geben der Kirche vor Ort, im Sozialraum ein Gesicht. Kirchliches Leben wird verlässlich spürbar, Lebenswirklichkeiten von Kindern und Familien werden gesehen. Gott wird ins Gespräch gebracht. Menschen sind hier Gemeinde auf Zeit, indem sie Gott auf die Spur kommen, den Glauben feiern und aus dieser Haltung heraus miteinander leben.
Katholische Kindertageseinrichtungen im Erzbistum Paderborn können sich als Familienpastoraler Ort zertifizieren lassen.
Die Familienpastoral im Erzbistum konkretisiert sich in den kath. Kindertageseinrichtungen in fünf Bereichen:
Evangelisierung:
Der Bereich Evangelisierung umfasst die Verkündigung und Weitergabe des Glaubens. Der Glaube wird erlebbar und erfahrbar. Gott wird ins Gespräch gebracht. Menschen sind hier Gemeinde auf Zeit, indem sie Gott auf die Spur kommen, den Glauben feiern und aus dieser Haltung heraus miteinander leben. Sie achten und würdigen die Lebenswirklichkeiten aller Beteiligten.
Beratung:
Im Bereich Beratung finden Familien Unterstützung in Fragen der Erziehung und der Gestaltung des Familienlebens. In herausfordernden Lebenssituationen und speziellen Fragestellungen wird ihnen entsprechende Beratung vermittelt und Teilhabe an Beratungsangeboten durch Abbau von Barrieren ermöglicht.
Politik:
In diesem Bereich zeichnet sich das politisch-gesellschaftliche Engagement der Einrichtung im Sozial- und Pastoralen Raum ab. Durch Kontaktaufbau und -pflege zur Kommune und deren Institutionen werden familienpolitische Themen wie Familienfreundlichkeit und Familiengerechtigkeit weiter vorangetrieben. Auch Angebote, die Kindern ein Lern- und Übungsfeld für demokratische bzw. politische Bildung bieten, ihnen Beschwerdewege aufzeigen, Partizipation und somit gesellschaftliche Teilhabe ermöglichen, gehören in diesen Bereich der Familienpastoral im Erzbistum Paderborn.
Bildung:
Der Bereich Bildung umfasst vielfältige Inhalte für Kinder, Eltern und Familien. Kreative Angebote zum Erlernen von Alltags- und Erziehungskompetenzen finden sich hier. Neben dem staatlich verankerten Bildungsauftrag sind auch Werteerziehung und religiöse Bildung sichtbar, mit dem Ziel, Sozial-, Sach- und Selbstkompetenzen im frühkindlichen Bereich zu stärken.
Hilfe:
Im Bereich Hilfe werden Kinder und Familien durch die Mitarbeitenden niederschwellig und zeitnah in konkreten Lebenssituationen unterstützt.
#§ 1
Ziele
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1
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Die Zertifizierung katholischer Kindertageseinrichtungen zum Familienpastoralen Ort im Erzbistum Paderborn erfolgt gemäß dieser Zertifizierungsordnung.
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2
)
Sie dient als Nachweis der bewussten, einrichtungsspezifischen Auseinandersetzung im Hinblick auf die Analyse des aktuellen Umfeldes der Kita und die Auseinandersetzung mit der eigenen, pastoralen Arbeit anhand der fünf Bereiche der Familienpastoral. In der Konsequenz aus dieser Reflexion werden Ideen entwickelt, wie das Handeln auf diese Erkenntnisse ausgerichtet werden kann.
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3
)
Damit fördert die Zertifizierung auch die Profilbildung der katholischen Kindertageseinrichtungen.
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4
)
Darüber hinaus erfüllt sie die Voraussetzung eines diözesanen Zertifikates im Sinne des § 5a Abs. 1 Buchst. d) Anlage 29 KAVO).
#§ 2
Zuständigkeit
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1
)
Zuständig für die Zertifizierung von Kindertageseinrichtungen zum Familienpastoralen Ort im Erzbistum Paderborn ist die Kompetenzeinheit Kindertageseinrichtungen im Bereich Pastorale Dienste im Erzbischöflichen Generalvikariat. Ihr obliegt die Durchführung und Weiterentwicklung der Zertifizierung und die Entscheidung über die Vergabe von Zertifikaten.
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2
)
Die Zertifizierungskommission als Organ der Kompetenzeinheit Kindertageseinrichtungen tritt im Konfliktfall zusammen und berät (über Vergabe und Vorgehen). Dazu benennt die Fachkonferenz Pastoral der Kompetenzeinheit drei Mitglieder für die Zertifizierungskommission. Sie werden für jeweils vier Jahre von der Leitung der Kompetenzeinheit Kindertageseinrichtungen berufen.
#§ 3
Voraussetzung für die Zertifizierung
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1
)
Die Voraussetzung für die Beantragung der Zertifizierung ist eine katholische Trägerschaft der Kindertageseinrichtung im Erzbistum Paderborn.
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2
)
Den Antrag auf Zertifizierung stellt der Träger der Tageseinrichtung für Kinder.
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3
)
Zur Zertifizierung als Familienpastoraler Ort werden Einrichtungen zugelassen, die die formalen Nachweise gemäß § 4 Abs. 2 dieser Ordnung erbringen.
#§ 4
Ablauf des Zertifizierungsverfahrens
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1
)
Der Antrag auf Zertifizierung ist formlos durch den Träger an die Kompetenzeinheit Kindertageseinrichtungen zu richten. Nach der Bestätigung der Anmeldung durch die Kompetenzeinheit Kindertageseinrichtungen gilt der Zertifizierungsprozess als gestartet. Der Bearbeitungszeitraum schließt nach sechs Monaten mit der Einreichung der gemäß Abs. 2 vorgesehenen Nachweise.
(
2
)
Die für die Zertifizierung erforderlichen Nachweise sind dem Antrag beizufügen und den einzelnen Anforderungskriterien eindeutig zuzuordnen. Im Einzelnen sind dies:
- Die Auseinandersetzung im Hinblick auf die Analyse des aktuellen Umfeldes der Kita:Dokumentation der Situations- und Sozialraumanalyse der Einrichtung, daraus resultierende Erkenntnisse und mögliche Konsequenzen für die Arbeit in der Einrichtung. Beschreibung der Kooperationen der Kindertageseinrichtung im Sozial- und Pastoralen Raum, Dokumentation von Erkenntnissen und mögliche Konsequenzen für die Arbeit in der Einrichtung.
- Die Auseinandersetzung mit der eigenen, pastoralen Arbeit anhand der fünf Bereiche der Familienpastoral fünf Bereiche der Familienpastoral:Beschreibung der Aktivitäten der Einrichtung in den Bereichen Evangelisierung, Beratung, Politik, Bildung, Hilfe für das Jahr der Antragstellung und Dokumentation von Erkenntnissen und mögliche Konsequenzen für die Arbeit in der Einrichtung.
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3
)
Der Träger unterzieht die einzureichenden Unterlagen einer Vorprüfung. Er muss versichern, dass die Einrichtung als familienpastoraler Ort arbeitet und die in Abs. 2 beschriebenen Nachweise im Berichtswesen bearbeitet hat. Die Kompetenzeinheit Kindertageseinrichtungen kann diese Versicherung stichprobenartig prüfen.
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4
)
Die Kompetenzeinheit Kindertageseinrichtungen prüft den Antrag und die beigefügten Nachweise inhaltlich und formal auf vollständige und plausible Bearbeitung des Berichtswesens.
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5
)
Wird im Bericht deutlich, dass eine Auseinandersetzung im Team mit den fünf Bereichen der Familienpastoral stattgefunden hat und Schlussfolgerungen daraus für die eigene Arbeit in der Einrichtung beschrieben sind, kann der Beschluss zur Zertifizierung für fünf Jahre gefasst werden. Ebenso können Rückfragen und eine erneute Beratung beschlossen werden.
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6
)
Eine Zertifizierung kann abgelehnt werden, wenn die in Abs. 2 beschriebenen zu erbringenden Nachweise nicht ausreichend erbracht wurden. Eine Ablehnung bedarf der Genehmigung der Zertifizierungskommission. Über die Gründe erhält der Träger eine Mitteilung.
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7
)
Das Zertifikat wird durch das Erzbischöfliche Generalvikariat ausgestellt.
#§ 5
Rezertifizierung
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1
)
Die Rezertifizierung erfolgt fünf Jahre nach Ausstellung der vorherigen (Re-)Zertifizierung. Es gelten die Voraussetzungen aus § 3 dieser Ordnung. Der Bezugspunkt für die jeweilige Rezertifizierung ist das Berichtswesen der vorangegangenen (Re-)Zertifizierung. Der Antrag auf Rezertifizierung kann frühestens ein Jahr vor Ablauf der (Re-)Zertifizierung vom Träger gestellt werden.
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2
)
Die erforderlichen Nachweise zur Rezertifizierung beinhalten
- die Überprüfung und Weiterentwicklung der Erkenntnisse des vorangegangenen Berichtswesens und Setzung eines neuen familienpastoralen Schwerpunktes für die nächsten fünf Jahre,
- die Bestätigung über die Durchführung eines Teamtages mit Begleitung einer qualifizierten Moderation,
- die Entwicklung einer Projektskizze aus dem gewählten Schwerpunkt, welche die einrichtungsspezifischen Erkenntnisse aus der Reflexion für den erneuten Zertifizierungszeitraum nachvollziehbar darstellt.
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3
)
Die ab § 4 Abs. 2 bis 6 beschriebenen Schritte gelten auch für die Rezertifizierung.
#§ 6
Inkrafttreten
Diese Ordnung tritt am 1. Oktober 2025 in Kraft. Zugleich tritt die „Ordnung zur Zertifizierung von katholischen Kindertageseinrichtungen im Erzbistum Paderborn als familienpastoraler Ort“ vom 1. November 2019 (KA 2019, Nr. 116), geändert am 20. April 2021 (KA 2021, Nr. 65) außer Kraft.