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Zertifizierung von katholischen Kindertageseinrichtungen als familienpastoraler Ort. Ordnung

Diözesangesetz vom 21. Oktober 2019

in: KA 162 (2019) 133-134, Nr. 116;
geändert am 20. April 2021, in: KA 164 (2021) 115 Nr. 65

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Präambel

Katholische Kindertageseinrichtungen im Erzbistum Paderborn haben als Familien unterstützende Bildungseinrichtungen eine herausragende Bedeutung für das gesellschaftliche und kirchliche Leben. Sie fördern und schaffen Lebensbedingungen für die körperliche, geistige, soziale und religiöse Entwicklung von Kindern. Kirchengemeinden und Kindertageseinrichtungen bieten gemeinsam eine Familien unterstützende und Familien bereichernde Dienstleistung an. Sie geben den Familien bei deren Suche nach der für sie geeigneten Gestaltung von Erziehung und Familienleben Orientierung und Anregung.
Damit sind katholische Kindertageseinrichtungen wichtige pastorale Orte, eingebunden in den Pastoralen Räumen. Durch die Vernetzung der Akteure im Pastoralen Raum erfahren Kinder und Familien eine helfende und feiernde Gemeinde, in der Kinder, Familien und Gemeinde miteinander in Kontakt treten und sich gegenseitig bereichern. Die katholischen Kindertageseinrichtungen und die in ihr hauptamtlich tätigen pädagogischen Mitarbeitenden tragen in diesem Zusammenspiel eine besondere Verantwortung.
Zum Nachweis der systematischen Umsetzung familienpastoraler Standards können katholische Kindertageseinrichtungen im Erzbistum Paderborn als „Familienpastoraler Ort“ zertifiziert werden. Das Zertifikat erfüllt die Voraussetzung eines diözesanen Zertifikates im Sinne von § 5a Abs. 1 Buchst. D) Anlage 29 KAVO.
Die Familienpastoral im Erzbistum konkretisiert sich auch in den Kindertageseinrichtungen in fünf Bereichen. Diese sind:
 
Evangelisierung: Hier finden Angebote Platz, die sich mit der Weitergabe des Glaubens, mit der gemeinsamen Suche nach den Fragen des Lebens und des Miteinanders befassen. Das geht von gemeinsamen Feiern im Kirchenjahr bis zur Einübung von Stille und der Deutung des Alltags aus dem Glauben heraus.
Beratung: Hier finden die Angebote Raum, die Eltern in Fragen der Erziehung, der Lebensgestaltung und in speziellen Problemlagen unterstützen oder wo ihnen entsprechende Beratung vermittelt wird.
Politik: Hier finden Angebote Raum, mit denen sich die Einrichtung für Familien im Sozialraum einsetzt, wo sie Kontakte zur Kommune und zu deren Institutionen hält und wo Initiativen zur Gestaltung des Lebens in den Familien und deren Umfeld beitragen.
Bildung: Hier finden Bildungsangebote für Kinder, Eltern und Familien Platz, die ganz unterschiedliche Inhalte, vom kreativen Angebot bis zum Angebot zur Unterstützung von Alltags- und Erziehungskompetenzen, haben können.
Hilfe: Hier finden Angebote Platz, die das Leben in den Familien unterstützen, von der Vermittlung von Betreuungsmöglichkeiten bis zur Ansprechbarkeit in Fragen des täglichen Lebens.
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§ 1
Ziel

  1. Die Zertifizierung von katholischen Kindertageseinrichtungen im Erzbistum Paderborn erfolgt gemäß dieser Zertifizierungsordnung und dient dem Nachweis der systematischen Umsetzung familienpastoraler Standards.
  2. Durch das Zertifizierungsverfahren wird festgestellt, ob die erforderlichen Qualifikationen und Voraussetzungen auf Seiten des Antragstellers vorhanden sind.
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§ 2
Zertifizierungskommission

  1. Zuständig für die Durchführung des Zertifizierungsverfahrens ist die Kompetenzeinheit Kindertageseinrichtungen (Abteilung 2.5) in der Hauptabteilung Pastorale Dienste im Erzbischöflichen Generalvikariat.
  2. Die Fachkonferenz Pastoral der Kompetenzeinheit benennt drei Mitglieder für die Zertifizierungskommission. Sie werden für jeweils drei Jahre von der Leitung der Kompetenzeinheit Kindertageseinrichtungen berufen.
  3. Aufgaben der Zertifizierungskommission sind die systematische Weiterentwicklung und die Regelung von Ablauf und Anforderungen des Zertifizierungsverfahrens und die Entscheidung über die Vergabe von Zertifikaten.
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§ 3
Voraussetzungen der Zertifizierung

  1. Den Antrag auf Zertifizierung stellt der Träger der Tageseinrichtung für Kinder. Voraussetzung dafür ist, dass es sich um eine katholische Trägerschaft handelt und die spitzenverbandliche Vertretung durch den Caritasverband für das Erzbistum Paderborn wahrgenommen wird.
  2. Für die Zulassung zur Zertifizierung einer Einrichtung als familienpastoraler Ort sind bestimmte formale Voraussetzungen zu erfüllen, die gemäß § 4 Abs. 2 dieser Ordnung nachzuweisen sind.
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§ 4
Ablauf des Zertifizierungsverfahrens

  1. Der Antrag auf Zertifizierung ist formlos durch den Träger an die Zertifizierungsstelle zu richten.
    Nach der Bestätigung der Anmeldung durch die Zertifizierungsstelle gilt der Zertifizierungsprozess als gestartet. Er schließt nach sechs Monaten mit der Einreichung der gemäß Abs. 2 vorgesehenen Nachweise.
  2. Die für die jeweilige Zertifizierung erforderlichen Nachweise sind dem Antrag beizufügen und den einzelnen Anforderungskriterien eindeutig zuzuordnen. Im Einzelnen sind dies:
    • Dokumentation der Verständigungsprozesse innerhalb der Einrichtung und Erkenntnisse und erste Konsequenzen zur Ausgangslage (Familien bei uns vor Ort und im Pastoralen Raum – eine Bestandsaufnahme),
    • Beschreibung der Aktivitäten der Einrichtung in den Bereichen der Familienpastoral (Evangelisierung, Beratung, Politik, Bildung, Hilfe) für das Jahr der Antragstellung und Dokumentation von Erkenntnissen und ersten Konsequenzen,
    • Beschreibung der Aktivitäten und Kooperationen der Kindertageseinrichtungen im Pastoralen Raum, Erkenntnisse und erste Konsequenzen.
  3. Der Träger unterzieht die einzureichenden Unterlagen einer Vorprüfung. Er muss versichern, dass die Einrichtung entsprechend den Voraussetzungen als familienpastoraler Ort arbeitet. Die Zertifizierungskommission kann diese Versicherungen stichprobenartig prüfen.
  4. Die Zertifizierungsstelle prüft den Antrag und die beigefügten Nachweise auf Vollständigkeit. Der Antrag wird zur Bearbeitung an die Zertifizierungskommission weitergeleitet, sobald alle erforderlichen Nachweise vollständig vorliegen.
  5. Die Zertifizierungskommission prüft alle Nachweise und fasst einstimmig einen Beschluss zur Zertifizierung. Dabei kann eine Zertifizierung für drei Jahre ausgesprochen werden. Ebenso können Rückfragen und eine erneute Beratung beschlossen werden.
  6. Die Zertifizierungskommission kann eine Zertifizierung ablehnen. Über die Gründe dafür erhält der Träger eine Mitteilung.
  7. Das Zertifikat wird durch das Erzbischöfliche Generalvikariat ausgestellt und der Einrichtung in angemessener Weise übergeben.
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§ 5
Rezertifizierung

  1. Die Rezertifizierung erfolgt nach vier Jahren. Die Vorschriften der Zertifizierung gelten auch für die Rezertifizierung.
  2. Erforderliche Nachweise:
    • Überarbeitung der in § 4 Abs. 2 genannten Nachweise,
    • Bestätigung über die Durchführung eines Teamtages mit Begleitung einer qualifizierten Moderation zur Standortbestimmung der Mitarbeitenden der Einrichtung zu den katholischen Glaubensüberzeugungen, zur Spiritualität und zur Glaubensvermittlung,
    • Entwicklung einer Projektskizze, die die einrichtungsbezogenen Qualitätsziele, die auf dem Hintergrund der gewonnenen Erkenntnisse entwickelt worden sind, für den erneuten Zertifizierungszeitraum nachvollziehbar darstellt.
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§ 6
Inkrafttreten

Diese Ordnung tritt am 1. November 2019 in Kraft. Zugleich tritt die „Ordnung zur Zertifizierung von katholischen Kindertageseinrichtungen im Erzbistum Paderborn als familienpastoraler Ort“ vom 28. Juli 2014 (KA 2014, Nr. 108) außer Kraft.