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Alte Kirchenbücher. Digitalisierung
Hinweis
in: KA 158 (2015) 140, Nr. 123
#Zum 01.07.2015 hat im Erzbischöflichen Generalvikariat Paderborn das Projekt zur Digitalisierung von Kirchenbüchern begonnen. Ziel des Projektes ist es, die Kirchenbuchverfilmungen der 1970er-Jahre durch eine Form zu ersetzen, die eine zeitgemäße Nutzung ermöglicht, und die Pfarrbüros im Erzbistum von der Vorlage von Kirchenbüchern sowie der Erteilung von Auskünften daraus so weit wie möglich zu entlasten. Schon jetzt werden die Kirchenbücher gescannt, die im Erzbistumsarchiv deponiert sind. Nach und nach sollen jedoch alle abgeschlossenen Kirchenbücher eingescannt werden. Hierbei ist zu beachten, dass Tauf- und Traubücher im Erzbistum Paderborn mit dem letzten Eintrag noch nicht als abgeschlossen gelten, sondern eine angemessene Frist für Beischreibungen beachtet werden muss.
Grundsätzlich werden die Bücher von der Projektgeschäftsführung (Frau Katharina Simon, 05251/125-1521) jeweils für einen Pastoralen Raum in seiner Endausbaustufe angefragt. Sie sollen dann an einen zentralen Ort gebracht und nach Absprache nach Paderborn transportiert werden. Die endgültigen Pastoralen Räume sind auch dann maßgebliche Größe, wenn sie noch nicht errichtet sind; die Absprache erfolgt in diesem Fall mit mehreren Pastoralverbundsleitern. Es ist jedoch nach Absprache auch möglich, den vollständigen Bestand mindestens einer kirchenbuchführenden Stelle (Pfarrei, Pfarrvikarie, Filiale) selbstständig anzuliefern.
Die Pfarreien können für eigene kirchenamtliche Zwecke eine Kopie der Digitalisate erhalten. Hierzu muss ein geeigneter Datenträger bereitgestellt werden. Die Datenmenge kann bei der Projektgeschäftsführung nach Abschluss des Einzelbestandes erfragt werden.
Es werden grundsätzlich nur archivreife Bücher angenommen. Die hierfür geltenden Fristen sind dem unten stehenden Katalog zu entnehmen. Für die Projektlaufzeit gilt ein Fixdatum. Danach werden Bücher im Rahmen der Visitation alle sechs Jahre eingeholt und mit rollender Anbietungsfrist im Rahmen der Regeltätigkeit des Archivs nachdigitalisiert.
Kirchenbuchart | Fixer Stichtag Projektlaufzeit Abschluss bis: | Rollende Anbietungsfrist Abschluss bis: | Schutzfrist zur Anbietung durch das Archiv |
Taufe | 31.12.1915 | 100 Jahre nach Abschluss des Buches | 120 Jahre nach Abschluss des Buches |
Erstkommunion | Abschluss des Buches bis 30.06.2015 | Abschluss des Buches | 110 Jahre nach Abschluss des Buches |
Firmung | Abschluss des Buches bis 30.06.2015 | Abschluss des Buches | 100 Jahre nach Abschluss des Buches |
Trauung | 31.12.1965 | 50 Jahre nach Abschluss des Buches | 80 Jahre nach Abschluss des Buches |
Kirchenaustritt | Abschluss des Buches bis 30.06.2015 | Abschluss des Buches | 80 Jahre nach Abschluss des Buches |
Rekonziliation | Abschluss des Buches bis 30.06.2015 | Abschluss des Buches | 80 Jahre nach Abschluss des Buches |
Konversion | Abschluss des Buches bis 30.06.2015 | Abschluss des Buches | 80 Jahre nach Abschluss des Buches |
Tod | Abschluss des Buches bis 30.06.2015 | Abschluss des Buches | 40 Jahre nach Abschluss des Buches |
Durch das Projekt entstehen den Kirchengemeinden keine Kosten, vielmehr sollen durch dessen Ergebnis die Pfarrbüros von bisher zeitintensiven Tätigkeiten entlastet werden. Es wird daher darum gebeten, das Projekt nach Kräften zu unterstützen.
Darüber hinaus wird dringend empfohlen, die Bücher nach der Digitalisierung im Magazin des Erzbistumsarchivs zu belassen. Die Bücher werden hier in klimatisierten und alarmgesicherten Magazinräumen eingelagert. Eine etwaige kunst- oder materialgeschichtlich begründete Benutzung der Originale kann hier ggf. unter fachlicher Aufsicht erfolgen. Auch die Bewertung beschädigter Bücher für eine Restaurierung ist einfacher, wenn sie in Paderborn zentral vorliegen.
Erzbistumsarchiv 1.17,
Rückfragen bitte an Dr. Arnold Otto (-1428), Katharina Simon (-1521)
Rückfragen bitte an Dr. Arnold Otto (-1428), Katharina Simon (-1521)