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„Steuerpflichten der Kirchengemeinden“. Informationsschrift
Hinweis
in: KA 166 (2023) 168, Nr. 245
#In den letzten Jahren führten vielfältige Rechtsänderungen dazu, dass auch die Kirchengemeinden als Körperschaften des öffentlichen Rechts sich mehr denn je mit steuerlichen Themen befassen müssen. So hat etwa der Paradigmenwechsel bei der Umsatzbesteuerung der öffentlichen Hand zur Folge, dass sämtliche Geschäftsvorfälle in den Kirchengemeinden überprüft und ggf. steuerlich neu bewertet werden müssen. Neben dem novellierten Umsatzsteuerrecht sind weitere Steuern zu beachten, die jeweils an unterschiedlichen Sachverhalten bzw. Voraussetzungen anknüpfen.
Mit einer neu veröffentlichten Broschüre werden in Grundzügen die maßgebenden Rechtsvorschriften auf der Ebene der Kirchengemeinden dargestellt. Die im Jahre 2011 durch das Erzbischöfliche Generalvikariat unter dem gleichen Titel veröffentlichte Informationsschrift wurde umfassend überarbeitet und an den aktuellen Rechtsstand (Oktober 2023) angepasst.
Die Fragen der Ertrags- und Umsatzbeteuerung nehmen in den Ausführungen breiten Raum ein. Neben grundsätzlichen Ausführungen werden für eine Vielzahl von Beispielen aus der kirchlichen Praxis die konkreten steuerlichen Vorgaben dargelegt („Abc der Tätigkeiten der Kirchengemeinden“).
Die Informationsschrift greift wie bisher auch weitere Steuerarten auf, wie z.B. die Grunderwerbsteuer und die Grundsteuer. Ein weiteres Kapitel befasst sich mit den Vorgaben zum Spendenrecht.
Zwar werden die Kirchengemeinden von Steuerreferentinnen und Steuerreferenten der Gemeindeverbände umfänglich beraten und unterstützt. Aber für die rechtssichere Erfüllung der kirchengemeindlichen Steuerpflichten bleibt es unabdingbar, dass die Verantwortlichen vor Ort die relevanten Rahmenvorgaben des Steuerrechts im Blick haben und diese rechtzeitig aufgreifen. Die in der Broschüre systematisch zusammengestellten Informationen sollen hierbei als Orientierungshilfe dienen. Die Broschüre wurde im Dezember 2023 u.a. an die Kirchenvorstände der Kath. Kirchengemeinden übersandt. Weitere Exemplare können beim Erzbischöflichen Generalvikariat angefordert werden. Die Web-Version der Handreichung wurde über die Internet-Plattform „Verwaltungshandbuch für das Erzbistum Paderborn“ (www.verwaltung-erzbistum-paderborn.de) zur Einsichtnahme und zum Download bereitgestellt.
Für Rückfragen steht die Abteilung ‚Kirchensteuern, Unternehmenssteuern‘ im Bereich Finanzen zur Verfügung (steuerwesen@erzbistum-paderborn.de, Tel. Nr. 05251 125 1225).