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Dienstvertrag mit Abteilungsärzten. Formulierungshilfe
Hinweis vom 1. Dezember 2016
in: KA 159 (2016) 235, Nr. 186
#Um den Krankenhausgesellschaften eine leistungsorientierte Gestaltung eines Dienstvertrages zu ermöglichen, wird den genannten Gesellschaften eine grundlegend überarbeitete Formulierungshilfe für einen Dienstvertrag mit Beteiligungsvergütung für einen Abteilungsarzt einer Fachabteilung in einem katholischen Krankenhaus zur Verfügung gestellt.
Mit sofortiger Wirkung ist diese Formulierungshilfe für Abteilungsärzte (Stand: 15.11.2016), wenn das Liquidationsrecht für den gesondert berechenbaren stationären Wahlleistungsbereich durch das katholische Krankenhaus wahrgenommen werden soll, anzuwenden. Die Formulierungshilfe für einen Dienstvertrag mit Abteilungsärzten mit Beteiligungsvergütung mit Stand: 02.04.2008 findet keine Anwendung mehr.
Die vom Caritasverband für das Erzbistum Paderborn e.V. den Krankenhausgesellschaften per Rundschreiben übersandten aktuellen Vordrucke sind zukünftig zugrunde zu legen.