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Restaurierung von Kunstgut, Kultgerät und Paramenten

Hinweis

in: KA 133 (1990) 9, Nr. 11 und 29, Nr. 49; s. auch E.3.31

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Bei anstehenden Restaurierungen von Kunstgut, Kultgeräten und Paramenten wird dringend empfohlen, zunächst die sachkundigen Mitarbeiter des Erzbischöflichen Generalvikariates zu Rate zu ziehen und den Umfang und Art der Arbeiten abzustimmen. Neben dieser Beratung können auch qualifizierte Werkstätten benannt werden, die preiswert arbeiten.
Aus gegebenem Anlass werden die Kirchengemeinden darauf hingewiesen, dass die Restaurierung o.g. Kunstgegenstände nur von ausgewiesenen Fachfirmen durchgeführt werden dürfen. Besonders preisgünstig erscheinende Angebote, zumal wenn sie pauschaliert sind, bedürfen einer besonders kritischen Prüfung. Ggf. kann bei etwaigen Unsicherheiten im Erzbischöflichen Generalvikariat nach der Seriosität von Firmen und Angeboten gefragt werden.