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Verkürzung der Benutzungsdauer einer Grabstelle durch Änderung der Friedhofsordnung

Hinweis auf staatliches Recht

in: KA 104 (1961) 31, Nr. 46

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Das Bundesverwaltungsgericht hat am 8. Juli 1960 ein Urteil in einem Friedhofsstreit gefällt, dessen maßgeblicher Entscheidungssatz lautet: „Es verstößt nicht gegen die Eigentumsgarantie des Art. 14 Abs. 1 GG, wenn die Benutzungsdauer einer Grabstelle (Familiengrabstelle, Erbbegräbnis) durch Änderung der Friedhofsordnung im Rahmen des Anstaltszweckes und der besonderen Zweckbestimmung der Sondergrabstellen nachträglich zwischenzeitlich begrenzt und ihre Verlängerung von der Zahlung einer Gebühr abhängig gemacht wird. Dies gilt auch dann, wenn das Nutzungsrecht an Sondergrabstellen unter der Geltung einer Friedhofsordnung erworben ist, die eine zeitliche Begrenzung nicht enthalten hat.“ (BVerwG, Urteil vom 8.7.1960 – VII C 123/59 – abgedruckt im DVBl. 1960 S. 722 ff.).