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Aufgaben des Katholischen Kirchenbuchamtes

Hinweis

in: KA 143 (2000) 184-185, Nr. 98;
zuletzt geändert in: KA 148 (2005) 209, Nr. 189; aktualisiert

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Das Katholische Kirchenbuchamt […] teilt mit, dass es in Anbetracht der gewandelten Verhältnisse heute folgende Aufgaben wahrnimmt:
  1. Beschaffung kirchlicher Personenstandsunterlagen aus dem heutigen Polen, aus der Tschechischen und Slowakischen Republik, aus Ungarn, aus dem Gebiet des früheren Jugoslawien sowie aus Rumänien. – Aus Russland und aus den GUS-Staaten können ggf. Personenstandsurkunden jüngeren Datums beschafft werden. Da wegen der politischen Verhältnisse in diesen Ländern die Sakramente über einen langen Zeitraum weitgehend geheim gespendet werden mussten und daher auch keine Matrikelbücher geführt wurden, können ältere Jahrgänge nicht angefordert werden.
  2. Weiterleitung kirchlicher Personenstandsmeldungen (Firmungen, Trauungen, Kirchenaustritte, Wiedereintritte) an die Taufpfarrämter in Polen, in der Tschechischen und Slowakischen Republik, im ehemaligen Jugoslawien und in Ungarn zur Eintragung in das dortige Taufregister.
  3. Sammlung kirchlicher Personenstandsmeldungen, die […] Russland und die GUS-Staaten betreffen, und Weiterleitung an ein zentrales Register beim Hl. Stuhl.
  4. Weiterleitung von Personenstandsmeldungen an Ordinariate im westlichen Ausland.
In der Vergangenheit waren Personenstandsangelegenheiten katholischer Christen, die aus osteuropäischen Staaten stammten, an das Katholische Kirchenbuchamt zu melden, wozu im Kirchlichen Amtsblatt wiederholt verpflichtet wurde. Da die Korrespondenz mit katholischen Pfarrämtern in vielen dieser Länder heute keine Schwierigkeit mehr bereitet, können Personenstandsangelegenheiten direkt oder über das zuständige Ordinariat an diese gemeldet werden, sofern deren Adresse zweifelsfrei bekannt ist. Das Katholische Kirchenbuchamt Bonn bietet dabei und in allen Zweifelsfällen seine Hilfe an, auch wenn es Pfarrämter im westlichen Ausland betrifft. Lediglich Personenstandsangelegenheiten gemäß Ziff. 3 sind nach wie vor dem Katholischen Kirchenbuchamt zu melden.
Frühere entgegenstehende Bestimmungen sind damit aufgehoben.
Wenn Spätaussiedler aus der UdSSR und Rumänien darum bitten, kann ihre Nottaufe, die sie in ihrem Heimatland empfangen haben, im Taufregister ihrer neuen deutschen, Wohnsitzpfarrei ohne laufende Nummer registriert werden. Voraussetzung ist, dass die Taufe durch die eidesstattliche Erklärung einer Person, die selber bei der Taufe anwesend war, bestätigt wird; hat der Betreffende im Erwachsenenalter die Taufe empfangen, genügt dessen eidesstattliche Erklärung (c. 876 CIC).
Adresse seit 1. Januar 2001: Katholisches Kirchenbuchamt des Verbandes der Diözesen Deutschlands, Kaiserstr. 161, 53113 Bonn; Tel.: 0228/103-311; Fax: 0228/103-374; E-Mail: Kirchenbuchamt@dbk.de