Erzbistum Paderborn
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Änderung des Musters der Friedhofsgebührensatzung inkl. Gebührentarif

Hinweis

KA 2026, Nr. 61

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Das Muster einer Friedhofsgebührensatzung inkl. Gebührentarif wurde geändert. Nach § 3 des Musters der Friedhofsgebührensatzung inkl. Gebührentarif sind Friedhofsgebühren innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Gebührenbescheids fällig. Weiterhin soll die Zahlung der fälligen Gebühren ausschließlich per Banküberweisung erfolgen. Eine Entgegennahme von Barzahlungen für Friedhofsgebühren ist nicht vorgesehen. Das überarbeitete Muster der Friedhofsgebührensatzung inkl. Gebührentarif kann vom Bereich Finanzen im Erzbischöflichen Generalvikariat zur Verfügung gestellt werden. Weiterhin kann das überarbeitete Muster zusätzlich im Verwaltungshandbuch heruntergeladen werden.1#

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