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Denkmäler. Kennzeichnung

Hinweis

in: KA 132 (1989) 42, Nr. 64

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Das Land Nordrhein-Westfalen strebt an, alle in die Denkmallisten eingetragenen Bauwerke als Denkmäler öffentlich zu kennzeichnen. Über die zuständigen politischen Gemeinden wird den Gebäudeeigentümern eine Urkunde als Anerkennung der Bemühungen zur Erhaltung des Denkmals überreicht. Gleichzeitig erhalten sie eine Plakette in Form des Landeswappens mit dem Schriftzug „Denkmal“. Die Plaketten sollen nicht an den betreffenden Gebäuden angebracht werden. Die Urkunden sind dem Pfarrarchiv zuzuführen.