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Aachener Grundvermögen. Änderung Vertragsbedingungen

a. Hinweis
b. Hinweis

a. in: KA 155 (2012) 186 Nr. 171
b. in: KA 156 (2013) 189 Nr. 185

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a. Vorsorglich wird auf die Änderungen der Vertragsbedingungen beim Aachener Grundvermögen Kapitalanlagegesellschaft mbH hingewiesen, die mit Wirkung ab dem 01.01.2013 eintreten.
Es handelt sich hierbei um gesetzliche Änderungen, die die Aachener Grundvermögen Kapitalanlagegesellschaft mbH zwingt, Mindesthalte- und Rückgabefristen den neuen gesetzlichen Bestimmungen anzupassen. Soweit Anteilrückgaben für einen Anleger 30.000,00 € pro Kalenderhalbjahr übersteigen, ist dies ab 01.01.2013 erst dann möglich, wenn der Anleger die Anteile mindestens 24 Monate lang gehalten hat. Diese Haltefrist besteht jedoch nicht für Anteile, die der Anleger bereits vor dem 31.12.2012 erworben hat. Soweit Anteilrückgaben für einen Anleger 30.000,00 € pro Kalenderhalbjahr übersteigen, müssen sie ab dem 01.01.2013 unter Einhaltung einer Frist von 12 Monaten durch eine unwiderrufliche Rückgabeerklärung angekündigt werden. Diese Rückgabefrist gilt für alle Anteile, also auch die bereits vor dem 31.12.2012 erworbenen. Die Rückgabe erfolgt nach Ablauf der Zwölfmonatsfrist börsentäglich. […]
b. Aufgrund einer gesetzlichen Änderung, die alle offenen Immobilienfonds wie z.B. die Aachener Grundvermögen zwingt, Mindesthalte- und Rückgabefristen den neuen gesetzlichen Bestimmungen anzupassen, ist festgelegt worden, dass für alle Anteile, die ab dem 22.07.2013 erworben wurden, eine Mindesthaltefrist von 24 Monaten ab Erwerb der Anteile und eine Rückgabefirst von 12 Monaten einzuhalten ist. Dass bedeutet, dass die Mindesthalte- und Rückgabefristen auch bei Anteilsrückgaben unter 30.000 € pro Kalenderjahr in jedem Fall zu beachten sind, sofern der Anleger diese Anteile nach dem 21.07.2013 erworben hat.
Es wird insofern um Beachtung gebeten bei dem künftigen Erwerb von entsprechender Anteilsscheinen bzw. dem Verkauf von Anteilsscheinen.