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Sicherung von Kirchengut

Hinweis

KA 119 (1976) 345, Nr. 286

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Es mehren sich die Fälle von Einbruchsdiebstählen in Kirchengebäuden, bei denen den Tätern Kunst- und Wertgegenstände in die Hände fallen. Soweit es möglich ist, müssen alle kirchlichen Kunst- und Wertgegenstände in sichere Tresorverwahrung genommen werden. Der Tresorschlüssel muss an sicherer Stelle im Pfarrhaus und darf nicht in dem Raum aufbewahrt werden, in dem sich der Panzerschrank befindet.
Die Mittel zur Anschaffung eines Panzerschrankes normaler Ausführung stellt auf Antrag nach vorheriger Rücksprache das Erzbischöfliche Generalvikariat zur Verfügung (vgl. Rundschreiben vom 2.12.1975 an alle Kirchenvorstände).