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Betreuungsverträge für Tageseinrichtungen für Kinder
Verwaltungsverordnung
#Träger von Tageseinrichtungen für Kinder haben bei der Neuaufnahme von Kindern in der Tageseinrichtung einen schriftlichen Betreuungsvertrag mit dem Erziehungsberechtigten abzuschießen.
Aus Gründen der Rechtssicherheit sollen die von den (Erz-)Bistümern in Nordrhein-Westfalen herausgegebenen Vertragsmuster verwendet werden. Sie beziehen sich inhaltlich auf die Elterninformationsbroschüre „Für Ihr Kind – die katholische Tageseinrichtung“.
Die Elternbroschüre wird von dem Verlag Franz Schmitt, hergestellt. Die jeweils gültige Fassung der Broschüre kann dort in den von den NRW-Diözesen festgelegten Stückzahlen per Mail (verlagschmitt@aol.com) unter Angabe einer Versandadresse bestellt werden. Des Weiteren steht ebenfalls immer die aktuell gültige Fassung als digitale Version in der Verwaltungssoftware Kita Plus zur Verfügung. Die Kosten für die Broschüre werden zentral durch das Erzbistum Paderborn getragen.
Der Betreuungsvertrag ist dreifach zu fertigen.
Die Musterformulierungen werden als elektronisches Dokument in der Software „KiTaPlus“ veröffentlicht.
Je eine Ausfertigung ist für die Erziehungsberechtigten, den Träger sowie für das zuständige Jugendamt bestimmt. Ein Vertragsabschluss ohne die zugehörige Broschüre ist nicht statthaft, da die in der Broschüre abgedruckten Rahmenbedingungen wie auch das dort abgedruckte Statut für die katholischen Tageseinrichtungen für Kinder jeweils Bestandteil sind. Den Erziehungsberechtigten ist bei Abschluss des Betreuungsvertrages eine zugehörige Broschüre auszuhändigen, oder digital in der „ElternApp“ der Software „KiTaPlus“ einzustellen.
Der Betreuungsvertrag ist von einem Bevollmächtigten des Trägers rechtsverbindlich zu unterzeichnen.