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Versicherungsschutz „Nicht versicherte Risiken“

Hinweis

in: KA 159 (2016) 148, Nr. 122

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Für folgende Risiken besteht kein Versicherungsschutz über eine Sammelversicherung des Erzbistums Paderborn:
  • Sturm
  • Leitungswasser/Rohrbruch (ausgenommen Kindergärten)
  • Glasbruch
  • Einbruchdiebstahl (ausgenommen Pfarrheime/Zentren)
In den Fällen der nicht versicherten Risiken wird abzüglich einer Eigenbeteiligung je Schadensfall von 500,00 € volle Schadensdeckung durch das Erzbistum gewährt.
Die volle Schadensdeckung ist bezogen auf Kosten für Standards, die nach den Richtlinien des Erzbischöflichen Generalvikariates förderungsfähig sind.
Zum 1. September 2016 wird als weiteres Risiko „Elementarschäden“
  • Überschwemmung aufgrund von Starkregen oder Hochwasser
  • Rückstau von Wasser in der Kanalisation nach starken Regenfällen
  • Erdrutsch oder die Absenkung des Bodens über einem natürlichen Hohlraum
  • Schneedruck
in die Regulierung nach den o.g. Konditionen aufgenommen.