.Pfarrliche Kirchenbücher
Partikularnorm der DBK vom 1. Januar 1996
in: KA 138 (1995) 127, Nr. 158
#In jeder Pfarrei sowie in jeder anderen selbständigen Seelsorgestelle ist außer den in c. 535 § 1 CIC vorgeschriebenen pfarrlichen Kirchenbüchern ein Verzeichnis der Kirchenaustritte zu führen.