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Architekten- und Ingenieurverträge. Neufestsetzung der Fahrtkostenpauschale
Verwaltungsverordnung vom 17. Juli 2002
Az A 13-45.00.1 /2
#Gemäß § 7 Abs. 2 Ziffer 4 HOAI werden Fahrtkosten für Reisen, die über einen Umkreis von mehr als 15 km vom Geschäftssitz des Auftragnehmers hinausgehen, erstattet. Die Höhe der Fahrtkostenpauschale bei der Beauftragung von Architekten und Fachingenieuren ist ausgerichtet auf die Wegstreckenentschädigung nach dem Landesreisekostengesetz. […] Der Finanzminister des Landes NRW hat mit Verordnung vom 6.6.2002 das Landesreisekostengesetz geändert und die Wegstreckenentschädigung ab dem 1.7.2002 auf 0,30 €/km angehoben.
Aufgrund dieser Neufestsetzung kann beim Abschluss von Architekten- und Ingenieurverträgen eine Erstattung von Fahrtkosten bis zur Höhe von 0,30 €/km anerkannt werden. Diese Regelung gilt rückwirkend ab dem 1.7.2002.