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Pergament- und Siegelurkunden
Hinweis
in: KA 102 (1959) 77-78, Nr. 165
#Die Erfahrung lehrt uns, dass in jüngerer Zeit die Einzelurkunden in den kirchlichen Archiven gefährdet sind. Es ist zwar die Sorge für die Erhaltung, Ordnung und Inventarisierung des pfarramtlichen bzw. kirchengemeindlichen Schriftgutes zunächst Amtspflicht der örtlichen Instanzen; und auch die Aufbewahrung dieses wichtigsten Rüstzeuges für eine geordnete Verwaltung der kirchlichen Angelegenheiten muss an Ort und Stelle geschehen. Wir können diese Sorge und Verantwortung nicht auf eine andere Stelle verlagern.
Aber besonders und anders verhält es sich mit Originalpergament- und Siegelurkunden in den Pfarrarchiven, die, manchmal bis ins 13. Jahrhundert zurückreichend, für die laufenden Verwaltungsgeschäfte in der Regel nicht mehr von Bedeutung sind. Schon ihre äußere Form, oft auch der Erhaltungszustand, macht die Aufbewahrung innerhalb der modernen, pfarramtlichen Registraturen schwierig. Werden sie aber (entgegen der Vorschrift in Kap. XIII, Ziffer 1, 3, 4, 9 der Diözesansynode 1948) getrennt von den übrigen Amtspapieren verwahrt, so besteht die Gefahr des Verlustes.
Ebenso bedenklich ist ihre Benutzung durch Hände, die mit solchen Stücken nicht umzugehen verstehen und infolgedessen Siegel wie Pergament gefährden und beschädigen. Es darf auch die Gefahr nicht übersehen werden, die aus einer ordnungswidrigen Lagerung jener Dokumente erwächst. Denn ein feuchter Platz ist ebenso bedenklich wie das Verschließen im Geldschrank, welcher den Luftumlauf praktisch verhindert; in beiden Fällen wird der Moderbildung, das heißt dem Untergang, Vorschub geleistet. Viele unersetzliche Dokumente haben auf diese Weise schwersten Schaden gelitten oder sich zerstört.
Wir haben uns deshalb […] entschlossen, den Archivverwaltern nahe zu legen, die hier in Betracht kommenden Einzelurkunden dem Bistumsarchiv zur Verwahrung zu übergeben (can. 1523 § 6 CIC). Dabei denken wir besonders an solche Pfarrhäuser, in denen eine (kontrollierte!) Benutzung und ordnungsmäßige Aufbewahrung Schwierigkeiten bereitet.
An den Eigentumsverhältnissen ändert sich mit einer solchen Lösung nichts, und für die praktische Benutzung an Ort und Stelle könnten gegebenenfalls Kopien zur Verfügung gestellt werden.
Die Herren Dekanatsarchivpfleger wollen ihrerseits anlässlich des nächsten Archivberichtes ihr besonderes Augenmerk auf diesen Punkt richten […].