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kfw Bouquet-Rahmenvertrag
Hinweis
####Aktuelle Spielfilme und Klassiker für den Einsatz in Kirche und Schule
Basierend auf einer Vereinbarung mit dem Katholischen Filmwerk bietet das Medienzentrum speziell für Schulen, Gemeinden sowie für kirchliche Einrichtungen ein umfangreiches Lizenzangebot für die nichtgewerbliche öffentliche Vorführung von Spielfilmen. Diese Vorführlizenzen dienen zur Ergänzung des Verleihangebotes der Medienzentrale. Voraussetzung für die Lizensierung ist, dass die Filme auf der Titelliste des kfw-Bouquet stehen. Das Titelangebot wird halbjährlich aktualisiert.
Die Vereinbarung ermöglicht einen kostenpflichtigen Zugriff auf über 1000 Spielfilme. Auf dieser Grundlage haben Veranstalter im kirchlichen und schulischen Bereich eine umfangreiche und aktuelle Titelauswahl. Wie bisher bietet das Medienzentrum im Erzbistum Paderborn zusätzlich über 350 Spielfilmtitel aus dem eigenen Bestand als Online-Film oder auf DVD an.
Für den Einsatz von Spielfilmen benötigt der Veranstalter das Recht der nichtgewerblichenöffentlichen Vorführung. Im Fernsehen aufgenommene Filme, Verleih- oder Kaufvideos dienen nur der privaten Nutzung. Ihr Einsatz in der Gemeinde- und Bildungsarbeit ist unzulässig und stellt einen Rechtsbruch dar.
####Wie erhalten Sie eine Vorführlizenz?
Zunächst kontaktieren Sie das Medienzentrum um sicherzustellen, dass der gesuchte Filmtitel auf der kfw-Bouquet-Liste steht. Trifft das zu, erhalten Sie vom Medienzentrum eine Vorführlizenz. Das Medienzentrum bezuschusst die Kosten für diese Lizenz.
Damit besitzen Sie die Vorführerlaubnis zum einmaligen legalen Filmeinsatz des beantragten Films. Bezüglich des Werbeverbots verweisen wir auf die „Hinweise des Katholischen Filmwerks zu den Möglichkeiten der Werbung für nichtgewerbliche öffentliche Filmvorführungen („Was geht?“)“.
Den gewünschten Filmtitel besorgen Sie sich selbst als Stream, Original-DVD oder Blu-ray für Ihre Veranstaltung. Unerheblich ist dabei, ob Sie den Film leihen oder über den Handel beziehen.
Die Rechte weiterer Medien, wie zum Beispiel von Musik, sind mit der erworbenen Vorführlizenz nicht abgegolten. Für Musikrechte werden eventuell im Rahmen der Veranstaltung GEMA-Gebühren fällig. Allerdings besteht zwischen dem VDD und der GEMA ein Rahmenvertrag für kirchliche Nutzer, mit dem Aufführungen innerhalb eines bestimmten Rahmens abgegolten sind.
Medienzentrum im Erzbistum Paderborn, Am Stadelhof 10, 33098 Paderborn, Tel.: 05251 1251907 E-Mail: avmedien@erzbistum-paderborn.de.