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Glocken. Beachtung der Sicherheitsvorschriften
Hinweis
in: KA 109 (1966) 130, Nr. 272
#Der Beratungsausschuss für das deutsche Glockenwesen empfiehlt, bei bereits bestehenden wie auch bei neu zu bauenden Türmen darauf zu achten, dass die allgemein gültigen Unfallverhütungsvorschriften und die baurechtlichen Sicherheitsbestimmungen, die in der Vergangenheit zum Teil nicht beachtet wurden, eingehalten werden. So kann z.B. die Verantwortung des Eigentümers für die vorschriftsmäßige Einrichtung der Verkehrswege in Glockentürme oder zu Glockenstuben, die bei den Kirchengemeinden liegt, nicht auf die am Kirchenbau beteiligten Unternehmer abgewälzt werden.
Der Beratungsausschuss für das deutsche Glockenwesen ist auch der Meinung, dass jede Glockenläuteanlage gewartet werden muss. Sowohl aus Gründen der Sicherheit wie auch zur Erhaltung von wertvollem Eigentum wird daher den Kirchengemeinden der Abschluss von Wartungsverträgen empfohlen.
Diese Verträge sollten, auch wegen etwa noch bestehender Garantievorschriften, tunlichst mit dem Unternehmen abgeschlossen werden, das die betreffende Anlage geliefert hat.