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Orgelpflegeverträge

Hinweis

in: KA 138 (1995) 79, Nr. 86

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  1. Es wird empfohlen, für Orgeln einen Pflegevertrag abzuschließen.
  2. Dies wird empfohlen auch über den Zeitraum der ersten zehn Jahre hinaus, in welchem die Orgelbauer in der Regel einen Pflegevertrag zum Lieferbestandteil einer neuen Orgel machen. Zugrunde zu legen ist ein Vertragsmuster, das bei den Orgelbeauftragten bzw. beim Bauamt des Erzbischöflichen Generalvikariates angefordert werden kann.
  3. Über Art und Umfang der jeweilig notwendigen Leistungen sowie deren Honorierung geben im Zweifelsfalle die Orgelbeauftragten Auskunft.