.

Gebäude- und Inventarversicherung – Terrorismusschäden

Hinweis

in: KA 145 (2002) 227, Nr. 254

#
Der Versicherer hat mitgeteilt, dass für Gebäude mit einer Versicherungssumme von mehr als 25.000.000 Euro ab dem 1.1.2003 „Terrorismusschäden“ nicht mehr mitversichert sind.
Die Sammelversicherung Feuer Gebäude und Inventar wird unter Ausschluss des Risikos „Terrorismusschäden an Objekten mit Versicherungssummen von mehr als 25.000.000 Euro“ weitergeführt. Das bedeutet, dass bei Feuerschäden, die nicht durch Terrorismus verursacht wurden, weiterhin auch bei Objekten mit einer Versicherungssumme von mehr als 25.000.000 Euro Versicherungsschutz besteht. Bei Objekten bis 25.000.000 Euro Versicherungssumme ist das Risiko des Terrorismusschadens, wie bisher, mitversichert.
Für Objekte mit einer Versicherungssumme von mehr als 25.000.000 Euro kann bei dem Spezialversicherer EXTREMUS AG das Risiko „Terrorismusschäden“ versichert werden. Die Firma Uerlich & Finger GmbH, Alsdorf, kann entsprechende Versicherungsverträge vermitteln und Auskunft über die Prämienhöhe erteilen. Da das Risiko „Terrorismusschäden“ für kirchliche Einrichtungen gering eingeschätzt wird, kann der Abschluss einer zusätzlichen Versicherung nicht empfohlen werden. Ein Zuschuss zur Finanzierung der Versicherungsprämie wird nicht gewährt.