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Kopierverbot für Chornoten

Hinweis

in: KA 156 (2013) 191, Nr. 190

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Aus gegebenem Anlass wird vom Verband der Diözesen Deutschlands (VDD) unter Hinweis auf das im Jahre 2009 an alle Kirchengemeinden versandte Informationsheft „Urheberrecht in der Gemeinde“ und die Pauschalverträge des VDD mit der VG Musikedition einschließlich der entsprechenden zugehörigen Merkblätter und Liedtexten noch einmal auf folgende Aspekte des Kopierverbots für Chornoten hingewiesen:
1. Erlaubt ist: Nach dem Pauschalvertrag mit der VG Musikedition sind lediglich Fotokopien von einzelnen Liedern und Liedtexten für den Gemeindegesang bei Gottesdiensten, Andachten und gottesdienstähnlichen Veranstaltungen einschließlich Hochzeiten, Taufen, Beerdigungen oder Einweihungsfeiern erlaubt und abgegolten.
Im Internet bestehen zudem legale Angebote zum Herunterladen und Vervielfältigen, etwa die Homepage des Mozarteums (http://dme.mozarteum.at) oder die Seite http://imslp.org/wiki, auf der entweder urheberrechtsfreie Werke zu finden sind oder genau deklariert ist, welche Nutzungen vom Autor gestattet sind. Sicherheitshalber sollten die gemachten Angaben aber nochmals überprüft werden.
Erlaubt ist auch das Kopieren von nicht neu bearbeiteten Liedern und Liedtexten, deren Urheberrechte abgelaufen sind (70 Jahre nach Tod des Autors bzw. der Autoren).
2. Keine Hefte aus Kopien anfertigen: Sobald Blätter mit kopierten Liedtexten oder Liedern in irgendeiner Weise fest miteinander verbunden werden (Heftung, Binden mit Schnüren, Ringbuchformen oder Ähnliches), ist dies nicht vom Pauschalvertrag gedeckt und daher rechtlich unzulässig.
3. Was keinesfalls erlaubt ist: Die Berechtigung aus dem Pauschalvertrag umfasst nicht das Anfertigen von Kopien von urheberrechtlich geschützten Chorsätzen oder Instrumentalstücken für (Kirchen)-Chöre, Solisten, Orchester, Bands etc. Soweit solche Stücke, wie oben dargestellt (vgl. Ziffer 1 Abs. 2), nicht bereits frei von Urheberrechten sind, ist das Kopieren ohne Erlaubnis des Rechteinhabers (Verlag, Autor) verboten.
Alle Verantwortlichen, insbesondere in den Kirchengemeinden, sind deshalb aufgefordert, dafür Sorge zu tragen, dass in ihrem Zuständigkeitsbereich keine geschützten Chornoten oder Instrumentalsätze kopiert werden. Die Pfarrer und Mitglieder der verantwortlichen Gremien machen sich unter Umständen haftbar, wenn sie dies trotz Kenntnis zulassen. Alle Chorleiter und Vorstände von Kirchenchören sollten deshalb noch einmal ausdrücklich darauf hingewiesen werden, ausschließlich legal erworbene Chorsätze, Chorbücher und Noten zu verwenden. Zahlreiche Verlage haben Einzelexemplare von Chorwerken aus Büchern herausgegeben oder sind auf Nachfrage bereit, Sonderdrucke herzustellen, andere geben gegen eine Gebühr Kopierlizenzen zu Chorsätzen, die nicht als Einzelexemplare erhältlich sind. Die auf diözesaner Ebene verantwortlichen Kirchenmusiker beraten hier gerne.
Nähere Informationen rechtlicher Art erteilt das Rechtsamt im Erzbischöflichen Generalvikariat.