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Planungsgrundlagen für den Bau von Pfarrhäusern
Hinweis vom 5. Dezember 1986
Az 18/A 13-43.9/9
#- Das Pfarrhaus hat sowohl öffentlichen als auch privaten Charakter. Dabei soll sich der öffentliche Teil nicht gänzlich vom privaten Teil abgrenzen. Bewohnern und Besuchern sollte dieses Miteinander der verschiedenen Bereiche bewusst sein bzw. werden.
- Das Pfarrhaus ist so zu planen oder bei Renovierungen so zu konzipieren, dass zunächst allgemein gültige Bau-, Wohn- und Funktionsnormen erfüllt werden. Erst dann können individuelle Wünsche und Ansprüche in vertretbarem Rahmen berücksichtigt werden. Bei der Planung ist deshalb darauf zu achten, dass der Zuschnitt des Grundrisses und der funktionelle Ablauf nicht auf die Gewohnheiten des jeweiligen Pfarrers, sondern auf die durchschnittlichen Erfordernisse abgestimmt sind. Eine individuelle Möblierbarkeit ist anzustreben. Einbaumöbel können nur in solchen Bereichen vorgesehen werden, die auch beim Stellenwechsel nicht zu verändern sind.
- Planung und Ausführung sollten darauf ausgerichtet sein, dass das Haus mit einem Mindestaufwand an Bewirtschaftungs- und Unterhaltungskosten bewohnt werden kann. Durch geschickte Bemessung der Räume und durch gute Verteilung der Wand- und Fensterflächen – unter Einbeziehung des Blickes ins Freie (Garten) – sollte die richtige Mitte gefunden werden zwischen Geborgenheit und Verbindung zur Umwelt. Bescheidenheit auch in der äußeren Form steht dem Pfarrhaus besser an als auffällige Besonderheit.
- Dem Besucher sollte beim Eintreten ins Pfarrhaus – ob zum Büro oder zum privaten Teil – bewusst werden, dass ihm hier in vertrauensvoller Weise Rat und Hilfe zuteil werden können. Ein zu starker behördlicher oder amtlicher Eindruck sollte vermieden werden.
- Die verschiedenen Funktionsbereiche des Hauses: Pfarrbüro – allgemeines Wohnen – Bereich Pfarrer – Bereich Hausdame […] – sollten einander so zugeordnet sein, dass keine gegenseitige Störung und Beeinträchtigung eintreten können.Für den Pfarrer und für die Hausdame muss genügend Raum für die private und persönliche Lebensform und Lebensführung bleiben. Wohn- und Arbeitsräume sollten deshalb ausreichend groß bemessen sein. Die eigentlichen Schlafräume können auf eine Mindestgröße beschränkt werden.
- Für viele seelsorgliche Aufgaben, Besprechungen und Beratungen kann und soll der Wohnbereich mit genutzt werden.
- Gründe der steuerlichen Belastung sprechen für eine sparsame Festlegung der Größe der Wohnfläche.
- Die Größe des Pfarrbüros richtet sich weitgehend nach der Größe der Gemeinde und nach den personellen Verhältnissen (hauptamtliche Mitarbeiter).
- Im […] Raum- und Funktionsschema sind die vorstehenden Überlegungen berücksichtigt.