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Drahtlose Mikrofonanlagen. Genehmigungspflicht

Hinweis auf staatliches Recht

in: KA 136 (1993) 105-106, Nr. 132

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Das Bundesamt für Post und Telekommunikation macht darauf aufmerksam, dass für das Betreiben von drahtlosen Mikrofonanlagen eine Genehmigung erforderlich ist. Der Betrieb ohne diese Genehmigung stellt einen Verstoß gegen das Gesetz über Fernmeldeanlagen dar. Es wird gebeten, diese Genehmigungspflicht zu beachten.
Anträge sind bei den jeweils zuständigen Außenstellen des Bundesamtes für Post und Telekommunikation nach Vordruck zu stellen.