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Bauzustandskontrolle kirchlicher Gebäude
Hinweis
in: KA 149 (2006) 164, Nr. 180
#Durch Dacheinstürze in den letzten Monaten, vor allem im süddeutschen Raum, besteht Veranlassung darauf hinzuweisen, dass eine jährliche Begehung und Zustandskontrolle der kirchlichen Gebäude durch die Kirchenvorstände von besonderer Bedeutung ist. Insbesondere Dachräume und Gewölbekonstruktionen sind hier zu nennen, die einer besonderen Kontrolle unterzogen werden müssen. Flachbauten und Gebäude mit geneigten Dächern, deren Dachräume nicht zugänglich sind, müssen mit besonderer Aufmerksamkeit betrachtet werden. Auch kleinere Verfärbungen im Inneren können Anzeichen für größere Schäden sein. In solchen Fällen soll das Diözesanbauamt angesprochen werden.