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Hinführung der Kinder zur Erstbeichte
Richtlinien der DBK vom 22. September 1977
in: KA 121 (1978) 185-186, Nr. 259
####Entsprechend den neuerlichen Erklärungen des Apostolischen Stuhles, angesichts pastoraler Erfahrungen der letzten Jahre und im Blick auf eine unterschiedliche Praxis in manchen Gemeinden beschließt die Bischofskonferenz folgende Richtlinien, die die Richtlinien vom 27. September 19731# ablösen:
- Die Hinführung der Kinder zum ersten Empfang des Bußsakramentes und zum ersten Empfang der Eucharistie sind entscheidende Schritte der Einführung des Kindes in das Leben und in den Glauben der Kirche. Ohne die Erfahrung von Kirche, dem von Christus geschenkten Ursakrament, wird darum der Empfang der einzelnen Sakramente, die in einem inneren Zusammenhang stehen, kaum genügend wirksam für den Glaubensvollzug des Kindes.
- Die katechetische Unterweisung in Vorbereitung auf den Empfang des Bußsakramentes muss ausgehen von der Erfahrung menschlicher Vergebung, die ein Kind normalerweise im Elternhaus macht. Dadurch kann das Kind verstehen lernen, was es bedeutet, dass Gott bereit ist, dem Menschen zu verzeihen, wenn dieser schuldig geworden ist. Das Kind wird am ehesten den Zugang zu Buße und Bußsakrament finden, wenn es bei den Erwachsenen erlebt, welche Hilfe und Kraft es für den Christen bedeutet, in der Kirche den Frieden mit Gott zu finden.Die Hinführung zum Bußsakrament soll so ein Weg zur Erfahrung göttlicher Liebe sein, die dem Menschen seine schwere, aber auch seine alltägliche Schuld zu vergeben bereit ist.Bei der Vorbereitung der Kinder ist darum, vor allem in der Gewissensbildung, besonders darauf zu achten, dass diese nicht mit falscher Sündenangst oder gar mit Schuldkomplexen belastet werden, die eine gesunde Gewissensbildung in der Wurzel zerstören und eine im späteren Leben oft nur schwer überwindbare Abneigung gegenüber der Beichte erzeugen können.
- Die Hinführung der Kinder zum ersten Empfang des Bußsakramentes geht dem ersten Empfang der Eucharistie voraus. Es ist Aufgabe der zuständigen Pfarrer – gerade auch angesichts der Mobilität junger Familien –, dafür Soge zu tragen, dass alle Kinder im Grundschulalter auf den Empfang des Bußsakramentes und der Eucharistie vorbereitet werden und diese auch in der genannten Reihenfolge empfangen.
- Die Vorbereitung der Kinder zum ersten Empfang des Bußsakramentes und der Eucharistie ist unter Verantwortung des Pfarrers gemeinsame Aufgabe der Eltern, der Pfarrgemeinde und des Religionsunterrichtes in der Schule. Der Pfarrer hat dafür Sorge zu tragen, dass alle Verantwortlichen, also Eltern, Mitarbeiter aus der Gemeinde und Lehrer, ihre Mitarbeit in der Vorbereitung der Kinder abstimmen und einander ergänzen. Der Pfarrer soll ebenfalls dafür Sorge tragen, dass die Genannten befähigt und unterstützt werden, ihre jeweiligen Aufgaben in der erforderlichen Weise wahrzunehmen.
- Die Eltern sollen ihren Anteil an der Vorbereitung ihrer Kinder zur Erstbeichte und zur Erstkommunion wahrnehmen. Das sollte auch dann geschehen, wenn örtliche Verhältnisse eine Hinführung der Kinder im Rahmen der Grundschulklassen noch möglich machen. In der Regel wird die außerschulische Sakramentenkatechese in der Gemeinde der rechte Ort für diese Hinführung sein, an der sich auch die im Gemeindeleben aktiven Lehrerinnen und Lehrer beteiligen mögen.Die vorausgehende, begleitende und nachfolgende Elternpastoral hat das Ziel, das Glaubensleben der Eltern zu vertiefen und sie zugleich auch zu befähigen, ihren Anteil bei der Vorbereitung ihrer Kinder auf den Empfang des Bußsakramentes und der Eucharistie zu übernehmen.Diese Elternpastoral muss bereits in der Ehevorbereitung, im Brautunterricht und insbesondere im Taufgespräch beginnen, in den Eltern- und Familienkreisen fortgesetzt und in der allgemeinen Bildungsarbeit der Gemeinde und der katholischen Verbände unterstützt werden.
- Wenn Eltern ihre Aufgabe in der Gewissensbildung, der Bußerziehung und bei der Vorbereitung der Kinder auf den Empfang des Bußsakramentes und der Eucharistie nicht wahrnehmen, ist die Hilfe der Gemeinde und des Religionsunterrichtes in der Schule um so dringlicher. Die Gemeinde muss sich bemühen, dass das Kind – neben den Taufpaten – die gläubigen Bezugspersonen (u.a. in einer Kindergruppe, in einer Patenfamilie) finden kann, die ihm bisher fehlten.Wenn dies nicht gelingt, soll das Kind zur ersten Beichte und zur ersten Kommunion erst dann geführt werden, wenn es in einer seinem Alter entsprechenden Selbständigkeit des Glaubens dazu fähig und bereit ist.
- Nach dem ersten Empfang des Bußsakramentes und der Eucharistie sollen die Kinder angehalten werden, nicht nur regelmäßig an der Eucharistiefeier und an dem Empfang der heiligen Kommunion teilzunehmen, sondern auch häufiger das Bußsakrament zu empfangen. Mehrmals im Jahr sollen die Kinder zum Empfang des Bußsakramentes aufgefordert werden, vor allem in den Bußzeiten der Kirche und vor den hohen Festtagen. Dabei kann die in der „Feier der Buße“ vorgesehene Form des Sakramentes der Wiederversöhnung einzelner im gemeinsamen Gottesdienst eine besondere Hilfe sein.
- Die Vorbereitung auf den Empfang der Firmung soll auch eine Erneuerung und Vertiefung von Buße und Bußsakrament sein. In dieser Zeit soll insbesondere die Übung der persönlichen Beichte erneut nahegebracht werden. Der heranwachsende Mensch muss erfahren, dass das Bußsakrament unverzichtbar ist und nicht durch einen Bußgottesdienst ersetzt werden kann. Eine erneute eingehende Anleitung zur persönlichen Beichte wird gerade im Firmalter eine große Hilfe sein.
- Unbeschadet der großen Bedeutung, die der Gemeindekatechese für die Hinführung zu den Sakramenten zukommt, bleibt die thematische Behandlung dieser Sakramente auch eine wichtige Aufgabe des schulischen Religionsunterrichtes.Darum soll der Pfarrer besonders in der Zeit der Hinführung zum ersten Empfang des Bußsakramentes und der Eucharistie mit den Religionslehrern der Schulen, die von den Kindern der Gemeinde besucht werden, Kontakt halten. Religionsunterricht und Gemeindekatechese sollen nach Möglichkeit thematisch und zeitlich aufeinander abgestimmt werden.
- Die Kinder- und Jugendseelsorge in Gemeinden und Verbänden muss die seelsorglichen Bemühungen um die Erziehung der Kinder und jugendlichen zu Buße und Bußsakrament unterstützen.Die frühe Hinführung allein sichert nicht das religiöse Leben. Es bedarf vielmehr einer ständigen und weiterführenden, der jeweiligen Entwicklungsphase des Kindes und des heranwachsenden jungen Menschen angepassten Bußerziehung.
Die Bischofskonferenz bittet alle Verantwortlichen, die Eltern, die Pfarrer, die Religionspädagogen und Katecheten um ihre Mitarbeit bei den Bemühungen um die Erneuerung der kirchlichen Bußpraxis. Die Bußerziehung der Kinder ist ein wertvoller Ansatzpunkt, um bei uns allen die notwendige Neubesinnung auf die Buße und das Bußsakrament im Leben des Christen anzuregen und zu vertiefen.