Erzbistum Paderborn
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Rücknahme der Vollmacht zur Gewährung der sanatio in radice

Hinweis vom 24. November 1989

in: KA 132 (1989) 138, Nr. 179

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[…] Vom 1. Januar 1990 an sind die Anträge auf Gewährung einer Sanatio in radice zur Ordnung einer bisher ungültigen Ehe gemäß can. 1161-1165 CIC durch den Seelsorger immer an das Generalvikariat zu stellen.
Zur Sicherung einer einheitlichen Rechtslage und der seelsorglichen Praxis wird gleichzeitig die den Ortsgeistlichen im Jahr 1970 unter genau umschriebenen Bedingungen erteilte Vollmacht, wie schon in einer Reihe von deutschen Diözesen in den vergangenen Jahren durchgeführt, auch im Erzbistum Paderborn mit Wirkung vom 1. Januar 1990 aufgehoben.