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Begräbnisfeier während des Triduum Paschale
Hinweis auf gesamtkirchliches Recht
in: KA 120 (1977) 23, Nr. 45
#Am Morgen des Gründonnerstags und während des Triduum Paschale, d.i. vom Abend des Gründonnerstags bis zum Abend des Ostersonntags (Anm. d. Red.) – darf keine Begräbnismesse gehalten werden. In der 2. Auflage des Missale Romanum erhält deshalb die Nr. 336 der Allgemeinen Einführung bei der Aufzählung der Tage, an denen die Begräbnismesse nicht gestattet ist, den Zusatz: „Feria V Hebdomadae Sanctae et Triduum Paschale.“
Wenn an diesen Tagen Exequien zu halten sind, wird ein selbständiger Wortgottesdienst mit der letzten Verabschiedung (vgl. Die Begräbnisfeier, S. 42) gestaltet. Die heilige Kommunion darf nicht gereicht werden (vgl. Direktorium für die Erzdiözese Paderborn […]).