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Schutz des Sonntags: Verfassungsrechtliche Bestimmungen

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Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland (Art. 140 GG iVm. Art. 139 WRV)
 
Der Sonntag und die staatlich anerkannten Feiertage bleiben als Tage der Arbeitsruhe und der seelischen Erhebung gesetzlich geschützt.
Verfassung des Landes Nordrhein-Westfalen (Art. 25 Abs. 1)
 
Der Sonntag und die staatlich anerkannten Feiertage werden als Tage der Gottesverehrung, der seelischen Erhebung, der körperlichen Erholung und der Arbeitsruhe anerkannt und gesetzlich geschützt.