.
Schutz des Sonntags: Verfassungsrechtliche Bestimmungen
#Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland (Art. 140 GG iVm. Art. 139 WRV)
- Der Sonntag und die staatlich anerkannten Feiertage bleiben als Tage der Arbeitsruhe und der seelischen Erhebung gesetzlich geschützt.
Verfassung des Landes Nordrhein-Westfalen (Art. 25 Abs. 1)
- Der Sonntag und die staatlich anerkannten Feiertage werden als Tage der Gottesverehrung, der seelischen Erhebung, der körperlichen Erholung und der Arbeitsruhe anerkannt und gesetzlich geschützt.