.

Erlöschen der Beauftragung zum Lektorat und Akolythat

Hinweis

in: KA 142 (1999) 43, Nr. 34

#
Aus gegebenem Anlass wird darauf hingewiesen, dass mit dem Ausscheiden eines Priesteramtskandidaten aus dem Collegium Leoninum bzw. aus dem Erzbischöflichen Priesterseminar die Liturgischen Beauftragungen des Lektorates und Akolythates erlöschen. Dasselbe gilt für einen Kandidaten für den Ständigen Diakonat, der aus dem Ausbildungsgang ausscheidet.
Dies hat zur Folge, dass der Betreffende nicht mehr als Kommunionspender tätig sein kann. Der Vortrag der Lesungen in der Eucharistiefeier oder im Wortgottesdienst kann weiterhin wahrgenommen werden.