.Dekret der Kongregation für den Gottesdienst und die Sakramentenordnung
Anwendung des Kreuzzeichens bei Segnungen
Dekret der Kongregation für den Gottesdienst und die Sakramentenordnung
vom 14. September 2002
in: KA 146 (2003) 17, Nr. 19
#[Auf Abdruck des lateinischen Textes wurde verzichtet].
Anmerkung: In dem vorliegenden, unter dem 14. September 2002 im Gesetzblatt des Apostolischen Stuhls (AAS 94, 2002, 684) veröffentlichten Dekret der Kongregation für den Gottesdienst und die Sakramentenordnung legt diese zur Klärung von Zweifeln Folgendes fest: Bei jeder von einem geistlichen Amtsträger durchzuführenden Segnung ist das Kreuzzeichen in der gewohnten Form über die Person oder die Sache, für die der Segen erbeten wird, zu machen. Dies gilt auch dann, wenn der Segenstext das Kreuzzeichen stillschweigend übergeht oder im Text eine Angabe über den rechten Moment für den Segensgestus fehlt. Als geeigneter Moment gilt in diesen Fällen die Stelle im Segnungstext, an der das Wort „Segnung“, „segnen“ o.ä. steht oder, falls diese Worte fehlen, das Ende des Segensgebetes.